Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zum 1. Oktober die Toleranzgrenze für die Belieferung und Bilanzierung von Gaskunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) im Eilverfahren vorläufig von 5 auf 0 % gesenkt.
Wie es in dem Beschluss heißt, lehne die Mehrheit der befragten Unternehmen die Einführung der 5 %-Toleranzgrenze ab, da damit ein unverhältnismäßig hoher IT- und administrativer Mehraufwand ohne Zusatznutzen entstehen würde sowie der Bedarf an Regelenergie steigen dürfte. Das Verfahren wird mit der so genannten Hauptsacheentscheidung abgeschlossen werden.
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Freitag, 16.09.2011, 13:01 Uhr
Marlen Ristola
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