E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Smart Meter - BNE: Noch kein Durchbruch bei der Digitalisierung der Energiewende
Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter Bild: EVM, Sascha Ditscher
Smart Meter

BNE: Noch kein Durchbruch bei der Digitalisierung der Energiewende

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft sieht in den technischen Eckpunkten zur weiteren Standardisierung der Smart Meter Gateways gute Ansätze, übt aber auch Kritik.
Im vergangenen März hatten das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam eine Reihe von technischen Eckpunkten vorgelegt, die als Grundlage zur Entwicklung weiterer Standards für die Smart Meter Gateways (SMGW) dienen soll. Wie es in der Einleitung heißt, habe der bisherige Branchendialog deutlich gemacht, dass der Weiterentwicklungsprozess mit wichtigen Grundsatzentscheidungen in wenigen, aber zentralen technischen Punkten gefördert werden könne.

Vor diesem Hintergrund haben Ministerium und Behörde erklärt, die technischen Eckpunkte so angelegt zu haben, dass die geplanten funktionalen und systemtechnischen Erweiterungen der Smart Meter Gateways – auch für bereits installierte Smart Meter Gateways – über Software-Updates erfolgen könne.
Derzeit können Interessierte das 16-seitige Papier von BMWi und BSI kommentieren. In einer ausführlichen Stellungnahme hat dies der Bundeverband Neue Energiewirtschaft (BNE) getan. „Die Eckpunkte enthalten wichtige und viele richtige Entscheidungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Standards“, heißt es da. Trotz guter Ansätze seien sie jedoch noch nicht der erwartete Durchbruch zur Beschleunigung der Digitalisierung der Energiewende, zumal neben den technischen Aspekten auch der regulatorische Rahmen in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden müsse.

Einen breiten Raum in der BNE-Stellungnahme nimmt die Steuerung von Anlagen ein. Sie ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch und damit letztlich zur Netzstabilisierung. Die Nutzung des CLS-Proxy-Kanals – CLS steht für Controllable Local Systems – zur Fernsteuerung von Anlagen sei grundsätzlich richtig. Allerdings bedeute Steuerung nicht gleich Steuerung, geben die Autoren zu bedenken. Der Begriff fasse eine Reihe von Anwendungsfälle zusammen, die sich in Komplexität, Frequenz, Planbarkeit und Systemrelevanz stark voneinander unterscheiden. Es dürfe deshalb nur dann eine Verpflichtung geben, das SMGW für alle energiewirtschaftliche relevanten Steuerungsbefehle zu nutzen, wenn es die technischen Voraussetzungen für alle Anwendungsfälle mitbringt, inklusive der entsprechenden Schnittstellen.
 
Differenzierung nach Anwendungsfällen notwendig
 
Für eine Übergangszeit müsse daher nach Anwendungsfällen differenziert werden. Bei planbaren und weniger komplexen Steuerungsbefehlen könnte eine Verpflichtung zur Nutzung des CLS-Proxy-Kanals des Smart Meter Gateways früher erfolgen. Bei komplexeren und vor allem marktbezogenen Anwendungen sollte dies erst dann der Fall sein, wenn wirklich alle technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Grundsätzlich sieht man es beim BNE positiv, dass Bundeswirtschaftsministerium und BSI von der Vorstellung des Smart Meter Gateways als zentrale Plattform etwas abgerückt sind und mehrere für die Digitalisierung der Energiewende wesentliche Anwendungsfälle über den CLS-Proxy-Kanal laufen sollen. Dies bedeute, dass das SMGW mit dem CLS-Kanal als „Türsteher“ fungiere, während die Verarbeitung der Daten in Back-End-Systemen erfolgen und eben nicht im Gateway selbst. „Da die betreffenden Verarbeitungsvorgänge aufgrund ihrer Komplexität nicht absehbar standardisiert im SMGW umzusetzen sind, ist die Lösung mit dem CLS-Kanal ein sinnvoller Weg. Andere Lösungen dürfen jedoch nicht verboten werden“, so die Autoren.

Konkret unterstützt der BNE den Vorschlag von BMWi und BSi, den CLS-Kanal für Anlagen zu nutzen, die im 15-Minuten-Takt gesteuert werden. Für eine hochfrequente Steuerung müssten aber für eine Übergangszeit noch proprietäre Systeme eingesetzt werden. Abgesehen davon mahnt der Verband noch die Klärung einer Reihe von Umsetzungsfragen an.

Ausführlich äußert er sich auch zur Anbindung der Ladeinfrastruktur. Hier sollten nur abrechnungs-, bilanzierungs- und steuerungsrelevante Vorgänge am Netzanschlusspunkt und nicht an jeder Ladesäule über ein SMGW abgebildet werden. Die Erfassung des Ladestroms am Ladepunkt für die Abrechnung mit dem Kunden solle über die geeichten Zähler, müsse aber nicht unbedingt über ein SMGW erfolgen.

Die BNE-Stellungnahme enthält darüber hinaus unter anderem noch Ausführungen zum Submetering und dynamischen Tarifen.

Das gesamte Papier mit dem Titel „Technische Eckpunkte SMGW-Standardisierung. bne-Stellungnahme zum BSI-/BMWi-Entwurf ‚Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisie-rung der Energiewende‘ vom 24.3.2021 (Version 0.9)“ steht auf der Internetseite des Verbands zum Download zur Verfügung.
 

Mittwoch, 28.04.2021, 16:25 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - BNE: Noch kein Durchbruch bei der Digitalisierung der Energiewende
Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter Bild: EVM, Sascha Ditscher
Smart Meter
BNE: Noch kein Durchbruch bei der Digitalisierung der Energiewende
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft sieht in den technischen Eckpunkten zur weiteren Standardisierung der Smart Meter Gateways gute Ansätze, übt aber auch Kritik.
Im vergangenen März hatten das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam eine Reihe von technischen Eckpunkten vorgelegt, die als Grundlage zur Entwicklung weiterer Standards für die Smart Meter Gateways (SMGW) dienen soll. Wie es in der Einleitung heißt, habe der bisherige Branchendialog deutlich gemacht, dass der Weiterentwicklungsprozess mit wichtigen Grundsatzentscheidungen in wenigen, aber zentralen technischen Punkten gefördert werden könne.

Vor diesem Hintergrund haben Ministerium und Behörde erklärt, die technischen Eckpunkte so angelegt zu haben, dass die geplanten funktionalen und systemtechnischen Erweiterungen der Smart Meter Gateways – auch für bereits installierte Smart Meter Gateways – über Software-Updates erfolgen könne.
Derzeit können Interessierte das 16-seitige Papier von BMWi und BSI kommentieren. In einer ausführlichen Stellungnahme hat dies der Bundeverband Neue Energiewirtschaft (BNE) getan. „Die Eckpunkte enthalten wichtige und viele richtige Entscheidungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Standards“, heißt es da. Trotz guter Ansätze seien sie jedoch noch nicht der erwartete Durchbruch zur Beschleunigung der Digitalisierung der Energiewende, zumal neben den technischen Aspekten auch der regulatorische Rahmen in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden müsse.

Einen breiten Raum in der BNE-Stellungnahme nimmt die Steuerung von Anlagen ein. Sie ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch und damit letztlich zur Netzstabilisierung. Die Nutzung des CLS-Proxy-Kanals – CLS steht für Controllable Local Systems – zur Fernsteuerung von Anlagen sei grundsätzlich richtig. Allerdings bedeute Steuerung nicht gleich Steuerung, geben die Autoren zu bedenken. Der Begriff fasse eine Reihe von Anwendungsfälle zusammen, die sich in Komplexität, Frequenz, Planbarkeit und Systemrelevanz stark voneinander unterscheiden. Es dürfe deshalb nur dann eine Verpflichtung geben, das SMGW für alle energiewirtschaftliche relevanten Steuerungsbefehle zu nutzen, wenn es die technischen Voraussetzungen für alle Anwendungsfälle mitbringt, inklusive der entsprechenden Schnittstellen.
 
Differenzierung nach Anwendungsfällen notwendig
 
Für eine Übergangszeit müsse daher nach Anwendungsfällen differenziert werden. Bei planbaren und weniger komplexen Steuerungsbefehlen könnte eine Verpflichtung zur Nutzung des CLS-Proxy-Kanals des Smart Meter Gateways früher erfolgen. Bei komplexeren und vor allem marktbezogenen Anwendungen sollte dies erst dann der Fall sein, wenn wirklich alle technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Grundsätzlich sieht man es beim BNE positiv, dass Bundeswirtschaftsministerium und BSI von der Vorstellung des Smart Meter Gateways als zentrale Plattform etwas abgerückt sind und mehrere für die Digitalisierung der Energiewende wesentliche Anwendungsfälle über den CLS-Proxy-Kanal laufen sollen. Dies bedeute, dass das SMGW mit dem CLS-Kanal als „Türsteher“ fungiere, während die Verarbeitung der Daten in Back-End-Systemen erfolgen und eben nicht im Gateway selbst. „Da die betreffenden Verarbeitungsvorgänge aufgrund ihrer Komplexität nicht absehbar standardisiert im SMGW umzusetzen sind, ist die Lösung mit dem CLS-Kanal ein sinnvoller Weg. Andere Lösungen dürfen jedoch nicht verboten werden“, so die Autoren.

Konkret unterstützt der BNE den Vorschlag von BMWi und BSi, den CLS-Kanal für Anlagen zu nutzen, die im 15-Minuten-Takt gesteuert werden. Für eine hochfrequente Steuerung müssten aber für eine Übergangszeit noch proprietäre Systeme eingesetzt werden. Abgesehen davon mahnt der Verband noch die Klärung einer Reihe von Umsetzungsfragen an.

Ausführlich äußert er sich auch zur Anbindung der Ladeinfrastruktur. Hier sollten nur abrechnungs-, bilanzierungs- und steuerungsrelevante Vorgänge am Netzanschlusspunkt und nicht an jeder Ladesäule über ein SMGW abgebildet werden. Die Erfassung des Ladestroms am Ladepunkt für die Abrechnung mit dem Kunden solle über die geeichten Zähler, müsse aber nicht unbedingt über ein SMGW erfolgen.

Die BNE-Stellungnahme enthält darüber hinaus unter anderem noch Ausführungen zum Submetering und dynamischen Tarifen.

Das gesamte Papier mit dem Titel „Technische Eckpunkte SMGW-Standardisierung. bne-Stellungnahme zum BSI-/BMWi-Entwurf ‚Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisie-rung der Energiewende‘ vom 24.3.2021 (Version 0.9)“ steht auf der Internetseite des Verbands zum Download zur Verfügung.
 

Mittwoch, 28.04.2021, 16:25 Uhr
Fritz Wilhelm

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.