Das Landgericht Berlin-Tegel hat den Antrag auf einstweilige Verfügung zur Teilnahme des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (BNE) an den Verhandlungen zur Verbändevereinbarung Gas heute wie erwartet abgelehnt.
Zur Begründung hieß es nach Auskunft des BNE, das Gericht könne keine Zulassung zur Teilnahme an einem verbotenen Kartell aussprechen. Zudem sei die Eilbedürftigkeit der Klage nicht gegeben.Das schriftliche Urteil wird innerhalb der nächsten 14 Tag erwartet. Nach dessen Analyse werde der BNE das weitere Vorgehen prüfen.
Freitag, 7.03.2003, 14:34 Uhr
Cerstin Gammelin
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