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Energie & Management > Wasserstoff - BNE fordert Zurückhaltung bei Wasserstoffnetzentgelten
Quelle: Shutterstock/Alexander Limbach
Wasserstoff

BNE fordert Zurückhaltung bei Wasserstoffnetzentgelten

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) fordert von der Bundesregierung Zurückhaltung bei der Festlegung der Wasserstoffnetzentgelte
Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich den Entwurf der Wasserstoffnetzentgeltverordnung zur Verbändeanhörung veröffentlicht (wir berichteten). Der BNE sieht in der Verordnung einen vernünftigen Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Regelungen zur Umwidmung bestehender Gasnetze seien ausgewogen. Dennoch schlägt der Verband einige Nachbesserungen vor.

So müsse bei der Eigenkapitalverzinsung dringend nachgelegt werden, auch wenn der Referentenentwurf derzeit noch keine konkrete Zahl nennt. „Zwar ist es richtig, dass der Bau von Wasserstoffnetzen derzeit noch risikobehafteter ist. Allerdings ist die angekündigte deutlich höhere Verzinsung auf das von Wasserstoffnetzbetreibern eingesetzte Eigenkapital im Vergleich zu Strom- und Gasnetzen problematisch“, warnt BNE-Geschäftsführer Robert Busch.

So sei es inakzeptabel, dass die Betreiber gleich doppelt profitieren sollen: Im Entwurf sind zusätzlich zur höheren Verzinsung auch noch staatliche Zuschüsse vorgesehen. Beides zusammen komme einer Übervorteilung der Netzbetreiber zu lasten der Netznutzer gleich, heißt es in der Stellungnahme des BNE. Busch fordert: „Entweder Risikoausgleich über höhere Verzinsung oder Risikominderung durch staatliche Zuschüsse.“ Der BNE schlägt hier als Lösung vor, den Eigenkapitalzins jeweils anzupassen, wenn ein staatlicher Zuschuss gewährt wurde.

Ändert sich die Risikobewertung für die Wasserstoffnetze, müsse auch die Eigenkapitalverzinsung angepasst werden. Daher kritisiert der BNE die bis 2028 angelegte starre Festschreibung. „Die jetzt festzulegenden Eigenkapitalzinsen sollen Investitionen in Wasserstoffnetze anreizen. Diese Anreize sollten aber befristet werden, um baldige Investitionen auszulösen“, betont Busch.

Es sei zu erwarten, dass sich die Wasserstoffwirtschaft sehr dynamisch entwickeln werde. Der regulatorische Rahmen muss darauf ebenso flexibel reagieren können und darf nicht schon heute auf lange Zeit festgelegt werden. Der Verband appelliert daher an das Bundeswirtschaftsministerium, das Datum der erstmaligen Festlegung der Eigenkapitalzinsen für die regulierten Wasserstoffnetzbetreiber deutlich vorzuziehen.

Die Stellungnahme des BNE kann von der Internetseite des Verbandes heruntergeladen werden.


Montag, 13.09.2021, 15:58 Uhr
Peter Koller
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Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) fordert von der Bundesregierung Zurückhaltung bei der Festlegung der Wasserstoffnetzentgelte
Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich den Entwurf der Wasserstoffnetzentgeltverordnung zur Verbändeanhörung veröffentlicht (wir berichteten). Der BNE sieht in der Verordnung einen vernünftigen Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Regelungen zur Umwidmung bestehender Gasnetze seien ausgewogen. Dennoch schlägt der Verband einige Nachbesserungen vor.

So müsse bei der Eigenkapitalverzinsung dringend nachgelegt werden, auch wenn der Referentenentwurf derzeit noch keine konkrete Zahl nennt. „Zwar ist es richtig, dass der Bau von Wasserstoffnetzen derzeit noch risikobehafteter ist. Allerdings ist die angekündigte deutlich höhere Verzinsung auf das von Wasserstoffnetzbetreibern eingesetzte Eigenkapital im Vergleich zu Strom- und Gasnetzen problematisch“, warnt BNE-Geschäftsführer Robert Busch.

So sei es inakzeptabel, dass die Betreiber gleich doppelt profitieren sollen: Im Entwurf sind zusätzlich zur höheren Verzinsung auch noch staatliche Zuschüsse vorgesehen. Beides zusammen komme einer Übervorteilung der Netzbetreiber zu lasten der Netznutzer gleich, heißt es in der Stellungnahme des BNE. Busch fordert: „Entweder Risikoausgleich über höhere Verzinsung oder Risikominderung durch staatliche Zuschüsse.“ Der BNE schlägt hier als Lösung vor, den Eigenkapitalzins jeweils anzupassen, wenn ein staatlicher Zuschuss gewährt wurde.

Ändert sich die Risikobewertung für die Wasserstoffnetze, müsse auch die Eigenkapitalverzinsung angepasst werden. Daher kritisiert der BNE die bis 2028 angelegte starre Festschreibung. „Die jetzt festzulegenden Eigenkapitalzinsen sollen Investitionen in Wasserstoffnetze anreizen. Diese Anreize sollten aber befristet werden, um baldige Investitionen auszulösen“, betont Busch.

Es sei zu erwarten, dass sich die Wasserstoffwirtschaft sehr dynamisch entwickeln werde. Der regulatorische Rahmen muss darauf ebenso flexibel reagieren können und darf nicht schon heute auf lange Zeit festgelegt werden. Der Verband appelliert daher an das Bundeswirtschaftsministerium, das Datum der erstmaligen Festlegung der Eigenkapitalzinsen für die regulierten Wasserstoffnetzbetreiber deutlich vorzuziehen.

Die Stellungnahme des BNE kann von der Internetseite des Verbandes heruntergeladen werden.


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