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Energie & Management > Kraft-Wärme-Kopplung - BMWA: Kein Handlungsbedarf beim KWK-Gesetz
Kraft-Wärme-Kopplung

BMWA: Kein Handlungsbedarf beim KWK-Gesetz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sieht keine dramatische Verschlechterung der Marktsituation für kleine KWK-Anlagen. Daher bestehe kein sofortiger Handlungsbedarf bezüglich einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Eine Zwischenüberprüfung des Gesetzes sei für Jahresende 2004 vorgesehen.
Dies hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) kürzlich in einem Schreiben an den BMWA-Staatssekretär Georg-Wilhelm Adamowitsch gefordert und sich dabei unter anderem auf die KWK-Zulassungszahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berufen. Danach seien vom 1. April 2002 bis 31. März 2003 für 1 513 kleine KWK-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 38,0 MW Zulassungsan

Donnerstag, 14.08.2003, 12:22 Uhr
Jan Mühlstein
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BMWA: Kein Handlungsbedarf beim KWK-Gesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sieht keine dramatische Verschlechterung der Marktsituation für kleine KWK-Anlagen. Daher bestehe kein sofortiger Handlungsbedarf bezüglich einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Eine Zwischenüberprüfung des Gesetzes sei für Jahresende 2004 vorgesehen.
Dies hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) kürzlich in einem Schreiben an den BMWA-Staatssekretär Georg-Wilhelm Adamowitsch gefordert und sich dabei unter anderem auf die KWK-Zulassungszahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berufen. Danach seien vom 1. April 2002 bis 31. März 2003 für 1 513 kleine KWK-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 38,0 MW Zulassungsan

Donnerstag, 14.08.2003, 12:22 Uhr
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