Bei dem am vergangenen Donnerstag in Umlauf gebrachten Entwurf für eine Netzzugangsverordnung Gas handelt es sich nicht um die Vorlage für die Ressortabstimmung, war am 13. Oktober aus dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zu erfahren.
In den vergangenen Tagen haben weitere Abstimmungen zwischen BMWA und Gaswirtschaft stattgefunden. Das Ministerium überarbeite vor allem zwei Themen: die Notwendigkeit der Kapazitätsprüfung durch die Netzbetreiber bei Durchleitungsanfragen sowie die Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazitäten. Mit der Fertigstellung der Vorlage zur Ressortabstimmung wird bis Ende der Woche gerechnet
Mittwoch, 13.10.2004, 17:22 Uhr
Cerstin Gammelin
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