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Für einen Blindstromanteil, der cos phi von 0,9 nicht überschreitet, dürfen die Netzbetreiber keine Entgelte erheben, bekräftigt die Bundesnetzagentur.
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, hat von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur in mündlicher Verhandlung am 26. Februar Recht bekommen. Der Energiedienstleister hatte ein Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG gegen einen Verteilnetzbetreiber wegen dessen Blindstromentgelte angestrengt. Dessen Kunden mit Leistungsmessung wurde 1,
Dienstag, 5.03.2013, 17:12 Uhr
Jan Mühlstein
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