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Energie & Management > Mobilität - Bis 2030 soll 32 % der Energie im Verkehr erneuerbar sein
Bild: ModernNomads / Shutterstock.com
Mobilität

Bis 2030 soll 32 % der Energie im Verkehr erneuerbar sein

Für den Klimaschutz soll der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Verkehr bis zum Jahr 2030 auf rund 32 % steigen. Diese Gesetzesnovelle verabschiedete der Bundestag am 20. Mai.
Mit der Festlegung neuer Quoten werden die Mineralölkonzerne verpflichtet, die Treibhausgasemissionen (THG) ihrer Kraftstoffe zu senken. Die deutschen Ziele sind mit der Gesetzesnovelle mehr als doppelt so hoch wie von der EU vorgeschrieben. Die THG-Minderung soll etwa durch die Verwendung von Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff oder durch den Einsatz von Ökostrom in Elektroautos erreicht werden. Gleichzeitig soll mit Biokraftstoff auf der Basis von Palmöl bereits 2023 Schluss sein und damit drei Jahre früher als bisher geplant.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) noch einmal verschärft. Die Quote, um die die Mineralölkonzerne den Kohlendioxid-Ausstoß ihrer Kraftstoffe mindern müssen, sollte ursprünglich von derzeit 6 auf 16 % im Jahr 2030 steigen - jetzt müssen es sogar 25 % sein. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz eine Ökostromquote von 2 % für die Luftfahrt eingeführt.

Strom, Wasserstoff und Biokraftstoffe

Neben starken Anreizen für den Einsatz von grünem Wasserstoff und Ladesäulen für E-Autos sollen künftig vor allem fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Abfall- und Reststoffen gewonnen werden, gefördert werden. Schulze sagte: „Künftig werden nur noch solche Technologien zusätzlich gefördert, die effizient sind und den Verkehr wirklich nachhaltig machen.“ Synthetische Kraftstoffe würden nur für den Flugverkehr gefördert, weil dort nicht-fossile Alternativen fehlten.
Mit der Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr um (RED II). Diese gibt den Mitgliedstaaten vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis ins Jahr 2030 auf mindestens 14 % am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor steigen muss. 

Die Festlegungen im Einzelnen

Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird beim Status Quo eingefroren. Die aktuelle Obergrenze von 4,4 % wird nicht mehr überschritten. Innerhalb der THG-Quote soll der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen von derzeit nahe null auf mindestens 2,6 % bis 2030 steigen. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden zum Beispiel aus Reststoffen wie Stroh und Gülle gewonnen. Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierische Abfallstoffen können bis zu einer festen Obergrenze angerechnet werden.

Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Aktuell ist der Betrieb von Ladesäulen im Durchschnitt noch mit erheblichen Verlusten für die Betreiber verbunden und der Ausbau wird noch stark über Steuergelder finanziert. Die Mehrfachanrechnung führt hier zu erheblichen Verbesserungen, weil die Ladesäulenbetreiber die getankten Strommengen künftig für die Anrechnung auf die THG-Quote attraktiver vermarkten können.

Strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sollen einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen im Verkehr leisten. Mit dem Beschluss des Bundestags wird erstmals der Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien als Erfüllungsoption eingeführt. Außerdem wird der Einsatz von grünem Wasserstoff im Straßenverkehr und in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. Dies soll helfen, den bislang aus fossilen Quellen stammenden Wasserstoff dort durch erneuerbar erzeugten „grünen“ zu ersetzen.

Opposition mahnt Ausstiegsdatum für fossile Stoffe an

Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, forderte klare Investitionssignale, zum Beispiel durch verbindliche Fristen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. „Mit eindeutigen Regeln können wir den Umstieg auf mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien beschleunigen und helfen, teure Fehlinvestitionen zu verhindern“, mahnte sie.

Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas, begrüßte die Novelle als Umsetzung der ehrgeizigen Klimaschutzziele. „Um diese zu erreichen, benötigen wir in allen Sektoren Technologieoffenheit", sagte er. Für den Verkehrssektor bedeute das, nicht nur auf Elektromobilität zu setzen, sondern auf alle alternativen Antriebsarten, durch die eine THG-Reduzierung erreicht werden kann. "Mit Bio-Gasen betriebene Fahrzeuge können bereits jetzt einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, insbesondere im schwer zu dekarbonisierenden Schwerlastverkehr“, sagte Kehler.

Freitag, 21.05.2021, 11:42 Uhr
Susanne Harmsen
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Bis 2030 soll 32 % der Energie im Verkehr erneuerbar sein
Für den Klimaschutz soll der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Verkehr bis zum Jahr 2030 auf rund 32 % steigen. Diese Gesetzesnovelle verabschiedete der Bundestag am 20. Mai.
Mit der Festlegung neuer Quoten werden die Mineralölkonzerne verpflichtet, die Treibhausgasemissionen (THG) ihrer Kraftstoffe zu senken. Die deutschen Ziele sind mit der Gesetzesnovelle mehr als doppelt so hoch wie von der EU vorgeschrieben. Die THG-Minderung soll etwa durch die Verwendung von Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff oder durch den Einsatz von Ökostrom in Elektroautos erreicht werden. Gleichzeitig soll mit Biokraftstoff auf der Basis von Palmöl bereits 2023 Schluss sein und damit drei Jahre früher als bisher geplant.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) noch einmal verschärft. Die Quote, um die die Mineralölkonzerne den Kohlendioxid-Ausstoß ihrer Kraftstoffe mindern müssen, sollte ursprünglich von derzeit 6 auf 16 % im Jahr 2030 steigen - jetzt müssen es sogar 25 % sein. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz eine Ökostromquote von 2 % für die Luftfahrt eingeführt.

Strom, Wasserstoff und Biokraftstoffe

Neben starken Anreizen für den Einsatz von grünem Wasserstoff und Ladesäulen für E-Autos sollen künftig vor allem fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Abfall- und Reststoffen gewonnen werden, gefördert werden. Schulze sagte: „Künftig werden nur noch solche Technologien zusätzlich gefördert, die effizient sind und den Verkehr wirklich nachhaltig machen.“ Synthetische Kraftstoffe würden nur für den Flugverkehr gefördert, weil dort nicht-fossile Alternativen fehlten.
Mit der Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr um (RED II). Diese gibt den Mitgliedstaaten vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis ins Jahr 2030 auf mindestens 14 % am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor steigen muss. 

Die Festlegungen im Einzelnen

Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird beim Status Quo eingefroren. Die aktuelle Obergrenze von 4,4 % wird nicht mehr überschritten. Innerhalb der THG-Quote soll der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen von derzeit nahe null auf mindestens 2,6 % bis 2030 steigen. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden zum Beispiel aus Reststoffen wie Stroh und Gülle gewonnen. Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierische Abfallstoffen können bis zu einer festen Obergrenze angerechnet werden.

Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Aktuell ist der Betrieb von Ladesäulen im Durchschnitt noch mit erheblichen Verlusten für die Betreiber verbunden und der Ausbau wird noch stark über Steuergelder finanziert. Die Mehrfachanrechnung führt hier zu erheblichen Verbesserungen, weil die Ladesäulenbetreiber die getankten Strommengen künftig für die Anrechnung auf die THG-Quote attraktiver vermarkten können.

Strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sollen einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen im Verkehr leisten. Mit dem Beschluss des Bundestags wird erstmals der Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien als Erfüllungsoption eingeführt. Außerdem wird der Einsatz von grünem Wasserstoff im Straßenverkehr und in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. Dies soll helfen, den bislang aus fossilen Quellen stammenden Wasserstoff dort durch erneuerbar erzeugten „grünen“ zu ersetzen.

Opposition mahnt Ausstiegsdatum für fossile Stoffe an

Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, forderte klare Investitionssignale, zum Beispiel durch verbindliche Fristen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. „Mit eindeutigen Regeln können wir den Umstieg auf mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien beschleunigen und helfen, teure Fehlinvestitionen zu verhindern“, mahnte sie.

Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas, begrüßte die Novelle als Umsetzung der ehrgeizigen Klimaschutzziele. „Um diese zu erreichen, benötigen wir in allen Sektoren Technologieoffenheit", sagte er. Für den Verkehrssektor bedeute das, nicht nur auf Elektromobilität zu setzen, sondern auf alle alternativen Antriebsarten, durch die eine THG-Reduzierung erreicht werden kann. "Mit Bio-Gasen betriebene Fahrzeuge können bereits jetzt einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, insbesondere im schwer zu dekarbonisierenden Schwerlastverkehr“, sagte Kehler.

Freitag, 21.05.2021, 11:42 Uhr
Susanne Harmsen

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