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Energie & Management > KWK - Biomethanförderung muss erhalten bleiben
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
KWK

Biomethanförderung muss erhalten bleiben

Um den Erhalt der Biomethanförderung aus Abfall- und Reststoffbiomethan via KWKG ringen mehrere Verbände. Sie fordern, die geplanten gesetzlichen Änderungen nicht umzusetzen.
Mehrere Verbände sprechen sich seit Wochen gegen den geplanten Ausschluss von Biomethan aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aus. "Aufgrund der sich abzeichnenden Verhandlungen zum Osterpaket im Ausschuss Klimaschutz und Energie als auch im Bundestag und Bundesrat, möchten wir die Notwendigkeit zum Erhalt der Biomethanförderung aus Abfall- und Reststoffbiomethan auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum unterstreichen", teilte dazu Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK), am 20. Juni mit.

Die Bundesregierung plant, Biomethan künftig in hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördern zu lassen. Es soll aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) als förderwürdiger Brennstoff gestrichen werden. So ist es derzeit im Osterpaket geplant. Mit dem Entwurf verschiebt sich die Biomethanvergütung damit vom KWKG ins EEG, also weg von der Wärme hin zur Ökostromerzeugung. Verbände kritisieren dies scharf.

Bereits im April haben verschiedene Verbände – darunter BKWK, AGFW, Vedec, DVGW, VKU und auch die Deneff – sich in einem Empfehlungsanschreiben an die Regierung klar dagegen ausgesprochen. Die Verbände befürchten, dass mit der geplanten Fokussierung der Biomasseförderung auf sogenannte "Peaker" der Bioenergieanlagen-Bestand "radikal" abgebaut wird und damit die Strom- und Wärmerzeugung aus Biomasse insgesamt.
 
 
Die Förderung im EEG hat für Verbände weitreichende Nachteile. Die Fördervoraussetzungen von Biomethan im EEG mit 20 Jahren würden nur KWK-Anlagen ab 100 kW elektrischer Leistung ermöglichen. "KWK-Anlagen unter 100 Kilowatt werden in der Objekt-, Quartiers- und Gewerbeversorgung wie zum Beispiel Pflegeinrichtungen, Krankenhäuser oder auch Schulen nach dem gültigen KWKG gefördert", argumentiert Stahl: "Ein Ausschluss der Förderung für Neuanlagen ab 1. Januar 2024 würde diese Einrichtungen bei Neuerrichtung oder Modernisierung der Anlagen vom dezentralen Dekarbonisierungspfad ihrer Strom- und Wärmeversorgung abschneiden. Der Ausschluss von Biomethan aus der KWKG-Förderung ist nicht nur das Ende der Förderung, sondern auch das Ende der KWK in der Gebäude- und Quartiersversorgung!"

In den Klimaschutzgesetzen der Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein sei ausdrücklich als Ersatzmöglichkeit der Einsatz von KWK-Anlagen mit Zumischung von Biomethan zum Erdgas zulässig, betont der BKWK. "Diese Option wird mit dem Ausschluss der Biomethanförderung im KWKG verwehrt. In diesen Fällen dient das Biomethan nur der Erbringung des erneuerbaren Wärmeanteils", so Stahl weiter. Nach den Argumenten der Verbände wären auch Wärmenetzbetreiber betroffen, die Abfall- und Reststoffbiomethan zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze einsetzen wollen. Bereits aufgestellte Transformationspläne würden dadurch nicht mehr erfüllbar.

Mit Biomethan betriebene KWK-Anlagen helfen, die Dekarbonisierungs-Ziele zügig zu erreichen, so die Verbände. Denn sie stehen für eine CO2-arme Wärmeversorgung in städtischen Quartieren und ländlichen Kommunen und sorgen für Stabilität auf Verteilernetzebene in Versorgungsschwerpunkten von Städten und Gemeinden. Wind- und Solarstrom wird das zukünftige Netz mit einem Mehr an Wärmepumpen und Ladestationen nicht robust halten können. Der Ausbau dezentraler Kraftwerksleistung durch das KWKG wird somit noch bedeutsamer.

Das Osterpaket soll Ende Juni verabschiedet werden. Die Verbände-Empfehlung "Biomethan muss im KWKG bleiben" ist unter anderem auf der Internetseite des B.WKK abrufbar.

Dienstag, 21.06.2022, 09:41 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > KWK - Biomethanförderung muss erhalten bleiben
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
KWK
Biomethanförderung muss erhalten bleiben
Um den Erhalt der Biomethanförderung aus Abfall- und Reststoffbiomethan via KWKG ringen mehrere Verbände. Sie fordern, die geplanten gesetzlichen Änderungen nicht umzusetzen.
Mehrere Verbände sprechen sich seit Wochen gegen den geplanten Ausschluss von Biomethan aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aus. "Aufgrund der sich abzeichnenden Verhandlungen zum Osterpaket im Ausschuss Klimaschutz und Energie als auch im Bundestag und Bundesrat, möchten wir die Notwendigkeit zum Erhalt der Biomethanförderung aus Abfall- und Reststoffbiomethan auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum unterstreichen", teilte dazu Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK), am 20. Juni mit.

Die Bundesregierung plant, Biomethan künftig in hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördern zu lassen. Es soll aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) als förderwürdiger Brennstoff gestrichen werden. So ist es derzeit im Osterpaket geplant. Mit dem Entwurf verschiebt sich die Biomethanvergütung damit vom KWKG ins EEG, also weg von der Wärme hin zur Ökostromerzeugung. Verbände kritisieren dies scharf.

Bereits im April haben verschiedene Verbände – darunter BKWK, AGFW, Vedec, DVGW, VKU und auch die Deneff – sich in einem Empfehlungsanschreiben an die Regierung klar dagegen ausgesprochen. Die Verbände befürchten, dass mit der geplanten Fokussierung der Biomasseförderung auf sogenannte "Peaker" der Bioenergieanlagen-Bestand "radikal" abgebaut wird und damit die Strom- und Wärmerzeugung aus Biomasse insgesamt.
 
 
Die Förderung im EEG hat für Verbände weitreichende Nachteile. Die Fördervoraussetzungen von Biomethan im EEG mit 20 Jahren würden nur KWK-Anlagen ab 100 kW elektrischer Leistung ermöglichen. "KWK-Anlagen unter 100 Kilowatt werden in der Objekt-, Quartiers- und Gewerbeversorgung wie zum Beispiel Pflegeinrichtungen, Krankenhäuser oder auch Schulen nach dem gültigen KWKG gefördert", argumentiert Stahl: "Ein Ausschluss der Förderung für Neuanlagen ab 1. Januar 2024 würde diese Einrichtungen bei Neuerrichtung oder Modernisierung der Anlagen vom dezentralen Dekarbonisierungspfad ihrer Strom- und Wärmeversorgung abschneiden. Der Ausschluss von Biomethan aus der KWKG-Förderung ist nicht nur das Ende der Förderung, sondern auch das Ende der KWK in der Gebäude- und Quartiersversorgung!"

In den Klimaschutzgesetzen der Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein sei ausdrücklich als Ersatzmöglichkeit der Einsatz von KWK-Anlagen mit Zumischung von Biomethan zum Erdgas zulässig, betont der BKWK. "Diese Option wird mit dem Ausschluss der Biomethanförderung im KWKG verwehrt. In diesen Fällen dient das Biomethan nur der Erbringung des erneuerbaren Wärmeanteils", so Stahl weiter. Nach den Argumenten der Verbände wären auch Wärmenetzbetreiber betroffen, die Abfall- und Reststoffbiomethan zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze einsetzen wollen. Bereits aufgestellte Transformationspläne würden dadurch nicht mehr erfüllbar.

Mit Biomethan betriebene KWK-Anlagen helfen, die Dekarbonisierungs-Ziele zügig zu erreichen, so die Verbände. Denn sie stehen für eine CO2-arme Wärmeversorgung in städtischen Quartieren und ländlichen Kommunen und sorgen für Stabilität auf Verteilernetzebene in Versorgungsschwerpunkten von Städten und Gemeinden. Wind- und Solarstrom wird das zukünftige Netz mit einem Mehr an Wärmepumpen und Ladestationen nicht robust halten können. Der Ausbau dezentraler Kraftwerksleistung durch das KWKG wird somit noch bedeutsamer.

Das Osterpaket soll Ende Juni verabschiedet werden. Die Verbände-Empfehlung "Biomethan muss im KWKG bleiben" ist unter anderem auf der Internetseite des B.WKK abrufbar.

Dienstag, 21.06.2022, 09:41 Uhr
Heidi Roider

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