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Energie & Management > Biokraftstoffe - Biogasrat kritisiert THG-Quotenentwurf und Biomethanrahmen
Quelle: Fotolia / Visions AD
Biokraftstoffe

Biogasrat kritisiert THG-Quotenentwurf und Biomethanrahmen

Der Biogasrat kritisiert den THG-Quotenentwurf des Umweltministeriums und fordert bessere Bedingungen für Biomethan in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. 
Der Biogasrat sieht den Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) äußerst kritisch. Der Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) zielt auf die Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Laut dem Verband stelle er aber einen Rückschritt für die Bioenergiebranche dar. Die Geschäftsführerin des Biogasrats, Janet Hochi, bezeichnete den Entwurf als „Desaster“ und beklagte eine deutliche Diskriminierung fortschrittlicher erneuerbarer Biokraftstoffe sowie biogenen Wasserstoffs.

Die vom Ministerium formulierten Regelungen begünstigten vor allem erneuerbaren Strom als Kraftstoffoption, während alternative erneuerbare Kraftstoffe wirtschaftlich benachteiligt würden, so Hochi. Das stehe im Widerspruch zum angekündigten Wechsel hin zu einer technologieneutralen Förderpolitik. Der Verband fordert deshalb Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, um bestehende Investitionen nicht zu gefährden.

Der Biogasrat mit Sitz in Berlin vertritt Unternehmen der Bioenergiebranche und setzt sich insbesondere für den Einsatz von Biogas und Biomethan in allen Energiesektoren ein. Ziel sei es, deren Beitrag zu einer nachhaltigen, sicheren und kosteneffizienten Energieversorgung besser zu nutzen und planungssichere Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen.

Keine Gebote für Biomethanprojekte seit 2023

Auch die aktuelle Situation bei Ausschreibungen für Biomethanprojekte bewertet der Verband kritisch. Bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur vom 1. April 2025 sei erneut kein einziges Gebot für Biomethananlagen eingegangen, wie in dieser Woche bekannt wurde. Bereits seit der Umstellung des Ausschreibungsdesigns im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 gebe es laut Biogasrat keine Beteiligung mehr in diesem Segment.

Dem gegenüber stand eine starke Überzeichnung bei der Ausschreibung für klassische Biomasseanlagen, für die fast dreimal so viele Gebote eingereicht wurden wie ausgeschrieben war. Für den Biogasrat ist das ein klares Zeichen, dass die aktuellen Förderbedingungen für Biomethanprojekte als praxisfern und wirtschaftlich nicht tragfähig wahrgenommen werden.

„Deutschland verspielt damit eine wichtige erneuerbare Option für die Energieversorgung“, kritisiert Hochi. Biomethan könne durch die Nutzung bestehender Gasnetzinfrastruktur flexibel und verbrauchernah Strom und Wärme liefern – für Industrie, Haushalte und Kommunen. Angesichts geopolitischer Unsicherheiten müsse die Politik alle heimischen erneuerbaren Energiequellen aktiv fördern.

Zwei konkrete Forderungen an die Politik

Um Biomethan wieder wettbewerbsfähig zu machen, fordert der Verband zwei gezielte Maßnahmen:
  • Anhebung der Volllaststunden: Die zulässigen Jahresbetriebsstunden für Biomethan-Blockheizkraftwerke (BHKW) sollen von derzeit 10 auf 50 Prozent erhöht werden. Das würde deren Beitrag zur Versorgung in wind- und sonnenschwachen Zeiten wirtschaftlich attraktiver machen.
  • Wiederzulassung bei Biomasseausschreibungen: Neue und bestehende Biomethananlagen sollen wieder an den Ausschreibungen für Biomasse teilnehmen dürfen. Der Biogasrat verweist hier auf das Potenzial, über das Gasnetz flächendeckend erneuerbare Energie bereitzustellen.

Nach Einschätzung des Verbandes sind beide Schritte notwendig, um die inländische Biomethanproduktion zu stärken und das politisch gewollte Ziel einer dekarbonisierten Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor realistisch erreichen zu können.

Freitag, 20.06.2025, 13:42 Uhr
Susanne Harmsen
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Biokraftstoffe
Biogasrat kritisiert THG-Quotenentwurf und Biomethanrahmen
Der Biogasrat kritisiert den THG-Quotenentwurf des Umweltministeriums und fordert bessere Bedingungen für Biomethan in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. 
Der Biogasrat sieht den Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) äußerst kritisch. Der Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) zielt auf die Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Laut dem Verband stelle er aber einen Rückschritt für die Bioenergiebranche dar. Die Geschäftsführerin des Biogasrats, Janet Hochi, bezeichnete den Entwurf als „Desaster“ und beklagte eine deutliche Diskriminierung fortschrittlicher erneuerbarer Biokraftstoffe sowie biogenen Wasserstoffs.

Die vom Ministerium formulierten Regelungen begünstigten vor allem erneuerbaren Strom als Kraftstoffoption, während alternative erneuerbare Kraftstoffe wirtschaftlich benachteiligt würden, so Hochi. Das stehe im Widerspruch zum angekündigten Wechsel hin zu einer technologieneutralen Förderpolitik. Der Verband fordert deshalb Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, um bestehende Investitionen nicht zu gefährden.

Der Biogasrat mit Sitz in Berlin vertritt Unternehmen der Bioenergiebranche und setzt sich insbesondere für den Einsatz von Biogas und Biomethan in allen Energiesektoren ein. Ziel sei es, deren Beitrag zu einer nachhaltigen, sicheren und kosteneffizienten Energieversorgung besser zu nutzen und planungssichere Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen.

Keine Gebote für Biomethanprojekte seit 2023

Auch die aktuelle Situation bei Ausschreibungen für Biomethanprojekte bewertet der Verband kritisch. Bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur vom 1. April 2025 sei erneut kein einziges Gebot für Biomethananlagen eingegangen, wie in dieser Woche bekannt wurde. Bereits seit der Umstellung des Ausschreibungsdesigns im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 gebe es laut Biogasrat keine Beteiligung mehr in diesem Segment.

Dem gegenüber stand eine starke Überzeichnung bei der Ausschreibung für klassische Biomasseanlagen, für die fast dreimal so viele Gebote eingereicht wurden wie ausgeschrieben war. Für den Biogasrat ist das ein klares Zeichen, dass die aktuellen Förderbedingungen für Biomethanprojekte als praxisfern und wirtschaftlich nicht tragfähig wahrgenommen werden.

„Deutschland verspielt damit eine wichtige erneuerbare Option für die Energieversorgung“, kritisiert Hochi. Biomethan könne durch die Nutzung bestehender Gasnetzinfrastruktur flexibel und verbrauchernah Strom und Wärme liefern – für Industrie, Haushalte und Kommunen. Angesichts geopolitischer Unsicherheiten müsse die Politik alle heimischen erneuerbaren Energiequellen aktiv fördern.

Zwei konkrete Forderungen an die Politik

Um Biomethan wieder wettbewerbsfähig zu machen, fordert der Verband zwei gezielte Maßnahmen:
  • Anhebung der Volllaststunden: Die zulässigen Jahresbetriebsstunden für Biomethan-Blockheizkraftwerke (BHKW) sollen von derzeit 10 auf 50 Prozent erhöht werden. Das würde deren Beitrag zur Versorgung in wind- und sonnenschwachen Zeiten wirtschaftlich attraktiver machen.
  • Wiederzulassung bei Biomasseausschreibungen: Neue und bestehende Biomethananlagen sollen wieder an den Ausschreibungen für Biomasse teilnehmen dürfen. Der Biogasrat verweist hier auf das Potenzial, über das Gasnetz flächendeckend erneuerbare Energie bereitzustellen.

Nach Einschätzung des Verbandes sind beide Schritte notwendig, um die inländische Biomethanproduktion zu stärken und das politisch gewollte Ziel einer dekarbonisierten Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor realistisch erreichen zu können.

Freitag, 20.06.2025, 13:42 Uhr
Susanne Harmsen

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