Die EU-Kommission hat der in Deutschland beschlossenen Steuerbefreiung für Biokraftstoffe sowie für die Beimischung von Biokomponenten zu fossilen Kraftstoffen zugestimmt.
Die Kommission sieht nach eigenen Angaben in der Maßnahme eine staatliche Umweltschutzbeihilfe, die in den EU-Gesetzen ausdrücklich erlaubt sei. „Deutschland hat nachgewiesen, dass die umfassende Verbrauchssteuerbefreiung der Differenz zwischen den Produktionskosten verschiedener Biokraftstoffe und dem Marktpreis von herkömmlichem Treibstoff entspricht“, begründete die Behörde ihre Ent
Donnerstag, 19.02.2004, 14:48 Uhr
Michael Pecka
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