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Energie & Management > Recht - Billiganbieter im Visier der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Billiganbieter im Visier der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft, ob gestoppte Energielieferungen und Vertragskündigungen durch Billiganbieter rechtens waren. Dazu gibt es Hinweise auf Verkäufe am Großmarkt.
Die vom Markt verschwundenen Billiganbieter für Strom und Gas beschäftigen jetzt auch die Justiz. Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist eine private Strafanzeige eingegangen, die sich gegen die einseitige Kündigung von Energielieferverträgen im Dezember 2021 richtet.

Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Redaktion bestätigte, prüfe sie den Anfangsverdacht auf eine mögliche Straftat. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte berichtet, dass es sich bei den Discountern um die im niederrheinischen Kaarst ansässigen Anbieter Stromio, Grünwelt und Gas.de handele. Die Lieferanten zählen zur Unternehmensgruppe des Düsseldorfer Geschäftsmanns Ömer Varol.

Bundesnetzagentur zeigt mögliche Abverkäufe im Großhandel an

Zeitlich nach der Strafanzeige erreichte die Staatsanwaltschaft ferner eine Eingabe der Bundesnetzagentur. Die Bonner Aufsichtsbehörde äußert darin auch die Vermutung, dass die in Rede stehenden Unternehmen kurz vor ihrem Lieferstopp Restmengen an Energie noch im Großhandel verkauft hätten. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur erklärte auf Anfrage, dass die Behörde "Fragestellungen, die Verdachtsmomente für Straftaten enthalten, an die zuständigen Staatsanwaltschaften" abgebe. Wie bei der Beendigung der Lieferverträge ist auch hier zu klären, ob es sich um eine Straftat handelt, diese Energie zu gutem Geld gemacht statt sie vertragsgemäß an die Kundschaft geliefert zu haben.

Die Versorgerlandschaft ist in Aufruhr, seit die Energiepreise an den Märkten in der zweiten Jahreshälfte 2021 in die Höhe geschnellt waren. Zu Verwerfungen kam es, als Billiganbieter wie Stromio, Gas.de und Grünwelt im Dezember plötzlich ihre Lieferungen einstellten und gültige Verträge mit Tausenden Kundinnen und Kunden einseitig kündigten. Daraufhin fielen diese Haushalte in die Grundversorgung von Ersatzlieferanten, was sie in der Regel teuer zu stehen kommt.
 

Die meisten Grundversorger reklamieren dabei ihr Recht, die teuren Preise für nachzukaufende Energiemengen an die nicht eingeplante Neukundschaft weitergeben zu dürfen. Gegen gesplittete Tarife für Neu- und Bestandskundschaft gehen allerdings Verbraucherschutzorganisationen vor.

In Nordrhein-Westfalen hat die Verbraucherzentrale (VZ NRW) Einstweilige Verfügungen gegen die Kölner Rheinenergie und die Stadtwerke in Wuppertal und Gütersloh beantragt. Zugleich rufen die Verbraucherschützer die betroffenen Menschen auf, auch gegen die Kündigung der Verträge durch die Discounter rechtlich vorzugehen.

Für den Fall der beantragten Einstweiligen Verfügung gegen die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG hat das zuständige Landgericht Düsseldorf nun den Termin für eine mündliche Verhandlung bekannt gegeben. Es ist der 3. März. Dass das Eilverfahren sich noch einen Monat hinzieht, ist nicht nach dem Geschmack von Holger Schneidewindt, dem Rechtsexperten der VZ NRW. "Das ist unbefriedigend, weil wir angesichts des unstrittigen Sachverhalts eine schnelle Rechtsklärung wollen", sagte er auf Anfrage unserer Redaktion.

Der baden-württembergische Energiekonzern EnBW, der nach eigenen Angaben 40.000 Stromio-Kunden in seinen Grundversorgungstarif aufnehmen musste, will − wie berichtet − ebenfalls gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen. Stromio wälze die Folgekosten der eigenen Risikostrategie auf die Kundinnen und Kunden sowie auf andere Marktteilnehmer ab, ließ EnBW verlauten.

Dienstag, 1.02.2022, 13:48 Uhr
Volker Stephan
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Billiganbieter im Visier der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft, ob gestoppte Energielieferungen und Vertragskündigungen durch Billiganbieter rechtens waren. Dazu gibt es Hinweise auf Verkäufe am Großmarkt.
Die vom Markt verschwundenen Billiganbieter für Strom und Gas beschäftigen jetzt auch die Justiz. Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist eine private Strafanzeige eingegangen, die sich gegen die einseitige Kündigung von Energielieferverträgen im Dezember 2021 richtet.

Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Redaktion bestätigte, prüfe sie den Anfangsverdacht auf eine mögliche Straftat. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte berichtet, dass es sich bei den Discountern um die im niederrheinischen Kaarst ansässigen Anbieter Stromio, Grünwelt und Gas.de handele. Die Lieferanten zählen zur Unternehmensgruppe des Düsseldorfer Geschäftsmanns Ömer Varol.

Bundesnetzagentur zeigt mögliche Abverkäufe im Großhandel an

Zeitlich nach der Strafanzeige erreichte die Staatsanwaltschaft ferner eine Eingabe der Bundesnetzagentur. Die Bonner Aufsichtsbehörde äußert darin auch die Vermutung, dass die in Rede stehenden Unternehmen kurz vor ihrem Lieferstopp Restmengen an Energie noch im Großhandel verkauft hätten. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur erklärte auf Anfrage, dass die Behörde "Fragestellungen, die Verdachtsmomente für Straftaten enthalten, an die zuständigen Staatsanwaltschaften" abgebe. Wie bei der Beendigung der Lieferverträge ist auch hier zu klären, ob es sich um eine Straftat handelt, diese Energie zu gutem Geld gemacht statt sie vertragsgemäß an die Kundschaft geliefert zu haben.

Die Versorgerlandschaft ist in Aufruhr, seit die Energiepreise an den Märkten in der zweiten Jahreshälfte 2021 in die Höhe geschnellt waren. Zu Verwerfungen kam es, als Billiganbieter wie Stromio, Gas.de und Grünwelt im Dezember plötzlich ihre Lieferungen einstellten und gültige Verträge mit Tausenden Kundinnen und Kunden einseitig kündigten. Daraufhin fielen diese Haushalte in die Grundversorgung von Ersatzlieferanten, was sie in der Regel teuer zu stehen kommt.
 

Die meisten Grundversorger reklamieren dabei ihr Recht, die teuren Preise für nachzukaufende Energiemengen an die nicht eingeplante Neukundschaft weitergeben zu dürfen. Gegen gesplittete Tarife für Neu- und Bestandskundschaft gehen allerdings Verbraucherschutzorganisationen vor.

In Nordrhein-Westfalen hat die Verbraucherzentrale (VZ NRW) Einstweilige Verfügungen gegen die Kölner Rheinenergie und die Stadtwerke in Wuppertal und Gütersloh beantragt. Zugleich rufen die Verbraucherschützer die betroffenen Menschen auf, auch gegen die Kündigung der Verträge durch die Discounter rechtlich vorzugehen.

Für den Fall der beantragten Einstweiligen Verfügung gegen die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG hat das zuständige Landgericht Düsseldorf nun den Termin für eine mündliche Verhandlung bekannt gegeben. Es ist der 3. März. Dass das Eilverfahren sich noch einen Monat hinzieht, ist nicht nach dem Geschmack von Holger Schneidewindt, dem Rechtsexperten der VZ NRW. "Das ist unbefriedigend, weil wir angesichts des unstrittigen Sachverhalts eine schnelle Rechtsklärung wollen", sagte er auf Anfrage unserer Redaktion.

Der baden-württembergische Energiekonzern EnBW, der nach eigenen Angaben 40.000 Stromio-Kunden in seinen Grundversorgungstarif aufnehmen musste, will − wie berichtet − ebenfalls gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen. Stromio wälze die Folgekosten der eigenen Risikostrategie auf die Kundinnen und Kunden sowie auf andere Marktteilnehmer ab, ließ EnBW verlauten.

Dienstag, 1.02.2022, 13:48 Uhr
Volker Stephan

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