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Das Vorgehen der hessischen Landesregierung bei der vorübergehenden Stilllegung der Reaktoren des Kernkraftwerks Biblis war rechtlich nicht korrekt; zu diesem Urteil kam jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Gericht wies damit die Beschwerden des Landes Hessen gegen das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom vergangenen Februar zurück; dessen Urteil ist damit rechtskräftig. Der VGH hatte einer Klage des Betreibers RWE stattgegeben und dem hessischen Umweltministerium Versäumnisse bei der Stilllegung vorgeworfen. Damit drohen dem Land Schadenersatzforderungen von RWE. Na
Dienstag, 14.01.2014, 14:37 Uhr
Armin Müller
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