Wie die Frankfurter Rundschau am Beispiel der Stadtwerke Marburg berichtet, wissen viele deutsche Stadtwerke nicht, dass das in Blockheizkraftwerken verfeuerte Gas nur steuerbegünstigt wird, wenn dafür ein Antrag gestellt wurde.
Ein entsprechendes Gesetz gilt seit April 1997. Fehlt der Antrag auf Steuerbefreiung, bestehen die Zollämter auf der Steuerzahlung, die sich schnell zu Millionen summieren kann. Dass es sich bei Marburg nicht um einen Einzelfall handelt, beweist die Auskunft einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, man wolle prüfen, ob man den betroffenen Stadtwerken im Wege der Billigkeit entgegenkommen kön
Donnerstag, 8.06.2000, 15:17 Uhr
Angelika Riedel
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