Die Steuerentlastung für den in kleinen KWK-Anlagen eingesetzten Brennstoff nach § 53 Energie-Steuergesetz (EnStG) ist seit dem 1. April vorläufig ausgesetzt.
Den verhängten Bearbeitungs- und Auszahlungsstopp begründet das Bundesfinanzministerium damit, dass die Genehmigung der EU-Kommission für die als staatliche Beihilfe eingestuften Steuerentlastungen für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung bis 2 MW nach § 53 Energie-Steuergesetz (EnStG) ausgelaufen sei. Über den im Oktober 2011 eingereichten Verlängerungsantrag der Bundesregierung habe B
Donnerstag, 5.04.2012, 15:05 Uhr
Jan Mühlstein
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