Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass ein Verteilnetzbetreiber die Installation eines Summenzählers zulassen muss, um einer Mietergemeinschaft die effiziente Eigennutzung des in einem kleinen Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugten Stroms und den gemeinsamen Zusatzstrombezug zu ermöglichen.
Dies hatte die Envia Verteilnetz GmbH, Halle, zwei Mietergemeinschaften in Chemnitz verwährt, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) jeweils ein BHKW (in einem Haus ein Modul mit 5,5 kW elektrischer Leistung, im zweiten zwei Module mit zusammen 11 kW) errichtet haben. Einem Elektro-Handwerksbetrieb, den die GbR unter Bezugnahme auf § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) m
Dienstag, 3.07.2007, 12:30 Uhr
Jan Mühlstein
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