Die Vorschläge der EU-Kommission für eine rechtliche Entflechtung greifen nach Einschätzung des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) in die Substanz und das Eigentum der Versorgungsunternehmen ein.
Nach Ansicht von BGW-Präsident Dr. Manfred Scholle sei dies vollkommen unverhältnismäßig und lasse sich nicht mehr als Sozialbindung des Eigentums rechtfertigen. Aus Sicht des BGW darf es deshalb auf der Sitzung des Energieministerrates am 7. Juni bei der EU-Beschleunigungsdirektive keine deutsche Zustimmung zur „Zwangsentflechtung von Netz und Handel“ für Erdgas geben.Für die d
Donnerstag, 6.06.2002, 08:25 Uhr
Kai Eckert
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