Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 24. März über die Preisbindung von Gas an Heizöl entscheiden.
Diesen Termin kündigte das Gericht auf seiner Homepage an. Ursprünglich sollte das Urteil schon am 27. Januar verkündet werden. Dabei geht es um Sonderverträge der Kölner Rheinenergie und der hessischen Stadtwerke Dreieich, in denen die Berechnung des Arbeitspreises beim Gas an die Entwicklung des Preises für leichtes Heizöl gekoppelt wurde.
In der Mitte November 2009 stattgefund
Freitag, 12.03.2010, 14:40 Uhr
Marlen Ristola
© 2024 Energie & Management GmbH