Der Bundesgerichtshof hat am 11. November in Karlsruhe den Expansionsdrang des Düsseldorfer Energiekonzerns Eon gestoppt.
Gemeinsam mit dem Essener RWE-Konzern habe Eon eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland und untersagte mit dieser Begründung eine Minderheitsbeteiligung der Düsseldorfer an den Stadtwerken Eschwege. Mit dieser Entscheidung könnten auch weitere Fusionspläne der beiden Energiekonzerne durchkreuzt werden.Nach Einschätzung des Kartellsenats des BGH verfolgen sowohl Eon als auch RWE al
Dienstag, 11.11.2008, 11:23 Uhr
Kai Eckert
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