Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vier Gasversorgern Gebietsabsprachen im Zusammenhang mit Energielieferungen in Ostdeutschland untersagt. Solche Absprachen stellen ein verbotenes Kartell dar, so die Karlsruher Richter.
In seinem Urteil bestätigte der BGH eine entsprechende Verfügung des Bundeskartellamts. Die Kartellbehörde war gegen Absprachen eingeschritten, die die Verbundnetz Gas AG (VNG), Leipzig, und die Erdgasversorgung Thüringen-Sachsen GmbH (EVG), Erfurt, mit der Wingas GmbH, Kassel, und der Wintershall Erdgas Handelshaus GmbH, Berlin, getroffen hatten. Dabei hatten sich VNG und EVG zur Abnahme bestimmt
Mittwoch, 19.02.2003, 08:41 Uhr
Michael Pecka
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