Mieter müssen Wärmelieferungskosten aus einem Contracting-Vertrag tragen, wenn dieser bei ihrem Einzug bereits bestanden hat. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Auswahl des Contractors auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten.
Diese beiden Grundsätze ergeben sich aus dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 243/06) vom 28. 11. 2007). Nach Auskunft des Verbandes für Wärmelieferung e. V. war in dem Verfahren strittig, ob ein Mieter Nachzahlungen auf die Wärmelieferungskosten mit dem Argument verweigern kann, dass der Vermieter bei der Auswahl des Wärmelieferanten nicht den billigsten örtlichen Anbieter
Freitag, 30.11.2007, 11:01 Uhr
Armin Müller
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