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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern bei ungewöhnlich hohen Energierechnungen gestärkt.
(DPA) In einem Fall aus Hessen ging es am 7. Februar in Karlsruhe um Heizkosten, in einem Fall aus Niedersachsen um die Stromrechnung (Az.: VIII ZR 148/17 und VIII ZR 189/17).Mieter einer Wohnung in Südhessen sollten laut Abrechnung fast die Hälfte der Heizenergie des ganzen Hauses verbraucht haben, obwohl ihr Anteil an der Wohnfläche weniger als 13 % beträgt. Die Nachforderung für zwei Ja
Mittwoch, 7.02.2018, 16:06 Uhr
DPA
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