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Der kurzfristige Einsatz von fossilen Energieträgern zum Betrieb einer Biogasanlage führt nicht zu einem endgültigen Wegfall des Vergütungsanspruchs, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden.
Das Ausschließlichkeitsprinzip des § 16 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 verlangt, dass ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage nur noch und ausschließlich erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. In der Literatur und Rechtsprechung war jedoch seit längerem umstritten, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn
Montag, 20.01.2014, 10:59 Uhr
Michael Pecka
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