Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 24. März die so genannten HEL-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam erklärt.
Die Richter stellten in ihrer Entscheidung fest, dass diese Klauseln, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl (HEL) binden, die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können. Konkret befasste sich der BGH mit den Sonderverträgen der Kölner Rheinenergie und der hessischen Stadtwerke Dreieich: I
Mittwoch, 24.03.2010, 14:09 Uhr
Andreas Kögler
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