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Energie & Management > Recht - BGH kippt Anlagenbegriff bei der Photovoltaik
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Recht

BGH kippt Anlagenbegriff bei der Photovoltaik

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil den Anlagenbegriff bei Photovoltaik-Anlagen neu definiert.
In einem gefällten Urteil (Az. VIII ZR 244/14, 4.11.15) äußerte sich der BGH erstmals ausführlich zum Anlagenbegriff nach dem EEG 2009 bei PV-Anlagen. Für das Gericht ist demnach nicht das einzelne, zum Einbau in ein Solarkraftwerk bestimmte Photovoltaikmodul als eine (eigene) Anlage gemäß § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 anzusehen, sondern erst die Gesamtheit der Module bildet die Anlage „Sol

Freitag, 11.12.2015, 13:58 Uhr
Heidi Roider
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BGH kippt Anlagenbegriff bei der Photovoltaik
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil den Anlagenbegriff bei Photovoltaik-Anlagen neu definiert.
In einem gefällten Urteil (Az. VIII ZR 244/14, 4.11.15) äußerte sich der BGH erstmals ausführlich zum Anlagenbegriff nach dem EEG 2009 bei PV-Anlagen. Für das Gericht ist demnach nicht das einzelne, zum Einbau in ein Solarkraftwerk bestimmte Photovoltaikmodul als eine (eigene) Anlage gemäß § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 anzusehen, sondern erst die Gesamtheit der Module bildet die Anlage „Sol

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