Bundesweit gibt es mehr als 6 500 Kleinst-Wasserkraftanlagen zur Stromerzeugung, meist umgebaute Wassermühlen.
Nach einem Urteil des BGH können nun Anglervereine und Wasserbehörden den Umbau alter Mühlen in Minikraftwerke verhindern, um Nachteile für Ökologie und Fischereirechte abzuwehren (AZ: III ZR 154/00). Der ökologische Schaden, der durch den Stau von Bächen und Flüssen zum Betreiben der Turbinen entstehe, sei oft größer als der Nutzen durch die
Mittwoch, 18.04.2001, 18:27 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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