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In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass die Vergabe der Stromnetzkonzessionen in einem diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren erfolgen muss. Auch für die Übernahme des Netzes durch einen Eigenbetrieb der Gemeinde machten die Karlsruher Richter keine Ausnahme.
Der BGH hat in letzter Instanz über Klagen der Stadt Heiligenhafen und 36 weiterer Kommunen auf Übereignung des Stromnetzes gegen die Schleswig-Holstein Netz AG entschieden, nachdem die jeweiligen Konzessionsverträge mit der Eon Hanse-Tochter ausgelaufen waren und diese sich vergeblich um einen erneuten Zuschlag bemüht hatte. In seinen Urteilen wies das oberste Gericht darauf hin, dass die Kommune
Mittwoch, 18.12.2013, 16:21 Uhr
Fritz Wilhelm
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