Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
(dpa) Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der DUH gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 4. Juli in einem Urteil fest (Az. I ZR 149/18). Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsfüh
Donnerstag, 4.07.2019, 11:40 Uhr
dpa
© 2024 Energie & Management GmbH