Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Januar erneut Klauseln in einem Gasliefervertrag für unwirksam erklärt, die dem Versorger einseitig das Recht geben, die Preise zu erhöhen.
Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln seien wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Etwa 180 Kunden eines kommunalen Versorgers im Ruhrgebiet hatten gegen die Preiserhöhungen des Unternehmens zwischen 2004 und 2006 Klage beim Landgericht Essen eingereicht, das der Klage im April 2007&
Freitag, 15.01.2010, 11:44 Uhr
Andreas Kögler
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