Günstige Koppelungsangebote für Strom- und Telefonanschlüsse verstoßen nicht gegen das Kartellrecht. Zu dieser Entscheidung ist der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe gekommen.
Damit wiesen die Bundesrichter eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen einen Konkurrenten ab. Dieser hatte gemeinsam mit einzelnen Stadtwerken den Strombezug sowie einen Telefon- und Internetanschluss zu einem einheitlichen monatlichen Grundpreis angeboten. Darin sah die Deutsche Telekom den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die BGH-Richter konnten dieser Argumentation nic
Dienstag, 4.11.2003, 14:50 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH