Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird erst am 14. März seine Entscheidung bekanntgeben, ob er der Klage des pensionierten Richters Klaus von Waldeyer-Hartz aus Heilbronn stattgibt, der eine am 1. Oktober 2004 erfolgte zehnprozentige Erhöhung der Gaspreise für Tarifkunden durch die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) für „unbillig“ und damit für unwirksam hält.
Der BGH hat in diesem für mehrere anhängige Rechtststreitigkeiten maßgebenden Grundsatzverfahren zu klären, ob die Vorschrift des § 315 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die eine Billigkeitskontrolle einer Leistungsbestimmung durch das Gericht vorsieht, auf die Erhöhung von Gastarifen Anwendung findet.Während das Amtsgericht Heilbronn (AZ 15 C 4394/04) am 15. April 2005 dem Kläger Recht
Mittwoch, 20.12.2006, 16:02 Uhr
Jan Mühlstein
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