Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute den Vorwurf des Marktmissbrauchs gegenüber der Frankfurter Mainova AG bestätigt. In einem weiteren Verfahren hob der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugunsten der Stadtwerke Mainz AG auf.
Damit geht der Streit zwischen Bundeskartellamt und dem pfälzischen Versorger um überhöhte Netznutzungsgebühren in die nächste Runde. Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte im April 2003 den Stadtwerken Mainz untersagt, in bestimmten Netzebenen Durchleitungsentg
Dienstag, 28.06.2005, 12:30 Uhr
Kai Eckert
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