Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 28. Oktober sind Klauseln in einem Gasliefervertrag unwirksam, die dem Gasversorger einseitig das Recht geben, die Preise zu erhöhen.
"Eine Preisanpassungsklausel (...) darf dem Verwender nicht die Möglichkeit geben, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen", heißt es in dem BGH-Urteil. Nach Ansicht der Richter seien die Klauseln zur Ausgleichung der Kostenschwankungen der Unternehmen beim Gasbezug nur dann wirksam, wenn auch eine Pflicht zu Preissenkungen bei geringeren Kosten
Donnerstag, 29.10.2009, 16:54 Uhr
Andreas Kögler
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