• Wie der Strom bei jedem Wetter fließt
  • Lösungen für zukunftsorientiertes Facility Management
  • Windgipfel geht ohne greifbare Ergebnisse über die Bühne
  • Temperaturrückgang treibt Strom- und Gaspreise
  • Erstes Flüssigerdgas vom Terminal Brunsbüttel eingespeist
  • Bei Enercity in Hannover klingeln die Kassen wie noch nie
  • Arne Petersen wird Bereichsleiter Wind bei Husum Wind
  • Treibhausgasquotenhandel auch in Österreich
  • EnBW zieht Deutschlands größtes grünes Projekt durch
  • Mainova plant Milliardeninvestitionen
Enerige & Management > Recht - BGH bestätigt EEG-Umlage erneut
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
RECHT:
BGH bestätigt EEG-Umlage erneut
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 14. Juli erneut entschieden, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die EEG-Umlage nicht verfassungswidrig sind.
 
Die Karlsruher Richter wiesen mit ihrer Entscheidung (Az VIII ZR 169/13) die Klage eines mittelständischen Textilunternehmens ab. Das Unternehmen hatte im April 2012 die fälligen knapp 10 000 Euro für die Umlage nur unter Vorbehalt gezahlt, weil es darin eine verfassungswidrige Sonderabgabe sieht. Diese Einschätzung wiesen die BGH-Richter nun zurück. Charakteristisch für eine Sonderabgabe sei,...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2023 Energie & Management GmbH
Montag, 14.07.2014, 16:58 Uhr