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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 14. Juli erneut entschieden, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die EEG-Umlage nicht verfassungswidrig sind.
Die Karlsruher Richter wiesen mit ihrer Entscheidung (Az VIII ZR 169/13) die Klage eines mittelständischen Textilunternehmens ab. Das Unternehmen hatte im April 2012 die fälligen knapp 10 000 Euro für die Umlage nur unter Vorbehalt gezahlt, weil es darin eine verfassungswidrige Sonderabgabe sieht. Diese Einschätzung wiesen die BGH-Richter nun zurück. Charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, das
Montag, 14.07.2014, 16:58 Uhr
Andreas Kögler
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