Bild: Shutterstock/ssguy
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für Teile einer Höchstspannungs-Stromleitung im Rheinland für rechtswidrig erklärt.
(DPA) Die Bezirksregierung Köln muss nun die Trassenführung im Bereich der Stadt Hürth neu prüfen. Geklagt hatten Anwohner und die Stadtwerke Hürth. Das Gericht entschied nun, dass die Bezirksregierung Trassenvarianten nicht ausreichend untersucht hat. Die Netzgesellschaft Amprion teilte mit, der Bau der Leitung werde durch das Urteil nicht verzögert. Die Beanstandungen bezögen sich a
Mittwoch, 14.03.2018, 15:56 Uhr
DPA
© 2024 Energie & Management GmbH