Das Bundesumweltministerium hat mit Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen offenbar eine Verhandlungslinie für den Vermittlungsausschuss festgelegt, nach der die Förderung von Photovoltaik-Aufdachanlagen ab 10 kW Spitzenleistung doch weiter geführt werden soll.
Mit der Revision des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Photovoltaik-Bereich sollte die bisherige Vergütungsklasse für Solarstromanlagen von 10 bis 100 kW Spitzenleistung ganz wegfallen. Nun könnten Anlagen mit Leistungen zwischen 10 und 40 kW, die für Mehrfamilienhäuser in Betracht kommen, doch weiterhin mit einer Einspeisevergütung gefördert werden. „Wir sind auf einem guten We
Montag, 18.06.2012, 11:03 Uhr
Michael Pecka
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