Das Berliner Landgericht hat die Bewag AG, Berlin, verurteilt, einem Kunden über 5 000 DM Stromgebühren zurück zu erstatten.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte sich auf die Bestimmung der Bundestarifordnung Elektrizität berufen, wonach der Strom so preiswert wie möglich angeboten werden muss. Nach dem überraschenden Urteil bekommt der Kläger für die letzten sieben Jahre 6,5 Pf./kWh zurück. Die Kammer weiche damit überraschend von der sonstigen Berliner und bundesweiten Rechtssprechung vom Amtsgericht bis zum Bundesg
Donnerstag, 9.08.2001, 15:13 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
© 2024 Energie & Management GmbH