Das OLG Dresden hat eine Klage der Berliner best energy GmbH gegen die Stadtwerke Chemnitz AG in zweiter Instanz zugelassen und den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Durchleitung von Strom stattgegeben.
best energy stehe ein gesetzlicher Anspruch auf Durchleitung zu, so das Gericht. Durch das Abwarten entstünden Verluste, die die Wettbewerbsfähigkeit von best energy beeinträchtigten. In erster Instanz hatte das LG Leipzig den Stadtwerken Chemnitz noch Recht gegeben.
Donnerstag, 15.11.2001, 14:06 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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