Der Berliner Stromversorger best energy GmbH darf ab sofort Strom durch die Netze der Stadtwerke Elbtal GmbH, Coswig, sowie durch das Netz der Freitaler Strom und Gas GmbH leiten.
Wie das Landgericht Leipzig in zwei einstweiligen Verfügungen entschied, steht best energy ein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf Durchleitung nach § 6 Abs. 1 des Energiewirtschafts-Gesetzes (EnWG) zu. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass auf dem deutschen Strommarkt nahezu durchgängig die Verbändevereinbarung II (VV II) praktiziert wird und deren Abwicklungs- und Abrechnungsmodalitä
Montag, 10.12.2001, 11:07 Uhr
Andreas Kögler
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