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Bei der Finanzierung des Kernenergieausstiegs hat die Bundesregierung möglich Schlupflöcher für die Energiekonzerne geschlossen.
Um zu verhindern, dass sich Energiekonzerne durch die Aufspaltung ihrer Konzernstruktur aus der Haftung für den Rückbau von Kernkraftwerke und den damit verbundenen Milliardenkosten stehlen können, hat die Bundesregierung am 1. Juni eine bestehende Gesetzeslücke geschlossen. Das sogenannte Nachhaftungsgesetz hätte eigentlich schon zu Jahres
Mittwoch, 1.06.2016, 14:32 Uhr
Kai Eckert
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