(VDEW eu-flash) - Die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitäts-Binnenmarkt legt den Mitgliedstaaten Evaluierungs- und Berichtspflichten auf, die eine regelmäßige Analyse der zur Verwirklichung der nationalen indikativen Zielwerte ergriffenen Maßnahmen und ihre öffentliche Dokumentation (vgl. Art. 3) umfassen.
Zudem sieht sie eine Überprüfung der Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, diese Überprüfung durch einen Bericht öffentlich zu machen (vgl. Art. 6). Die im Laufe des Jahres 2003 vorgelegten Berichte sind seit dem 16.02.2004 auf der Homepage der Generaldirektion Verkehr und Energie
Donnerstag, 25.03.2004, 09:48 Uhr
Redaktion
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