Die Europäische Kommission will Belgien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen, da es die EU-Vorschriften zur Teilliberalisierung des Strommarktes nicht erfüllt habe.
Nach Ansicht der Kommission habe es Belgien versäumt, den rechtlichen Status des heimischen Ãœbertragungsnetz-Betreibers zu benennen. Dies hätte bereits im Februar 2000 geschehen sollen, so die Kommission.Das Stromnetz stelle ein „natürliches Monopol“ dar, das jedem Versor
Donnerstag, 27.09.2001, 12:27 Uhr
Andreas Kögler
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