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Energie & Management > Berater - Beirat: Klimaneutrale Industrie nicht
Quelle: Fotolia / Rido
Berater

Beirat: Klimaneutrale Industrie nicht "überfördern"

Der Wissenschaftliche Beirat des BMWK empfiehlt eine Kombination grüner Leitmärkte mit Klimaschutzverträgen . So steht es im Gutachten zur Transformation zur klimaneutralen Industrie.
Die Bundesregierung plant die massive Förderung klimaneutraler Produktionsprozesse in der Grundstoffindustrie und setzt dabei auf zwei neue Instrumente: Klimaschutzverträge und grüne Leitmärkte. In seinem Gutachten vergleicht der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) deren Funktionsweise und zu erwartende Effizienz. Die 41 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass eine Kombination beider Instrumente die besten Ergebnisse bringen würde.

Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference – CCfD) können teuer werden und sollten daher nur in eng begrenztem Umfang genutzt werden, um in klimaneutrale Produktion einzusteigen.

Grüne Leitmärkte seien das bessere Instrument, weil sie mehr Wettbewerb ermöglichen und mit weit geringeren Informationsanforderungen an den Staat verbunden sind. „Sie sind technologieoffen und offen für den Marktzutritt neuer Unternehmen, und sie geben starke Anreize für die Weiterentwicklung klimafreundlicher Technologien“, so der Beirat. Allerdings können sie erst wirken, wenn es Marktteilnehmer gibt – was durch die CCfD ermöglicht werden soll.

Viele Investitionen in klimaschonende Technologien in den Grundstoffindustrien wie Stahl, Zement oder Ammoniak seien betriebswirtschaftlich noch nicht rentabel. Daher, so der Beirat, könne eine staatliche Förderung sinnvoll sein.

Das BMWK hatte im Dezember 2022 den Entwurf einer Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge (CCfD) vorgelegt, die Anfang 2023 verabschiedet werden soll. „Klimaschutzverträge können zu einer erheblichen Überförderung führen“, warnte der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Klaus Schmidt.
 
 

Was ist ein CCfD ?

Ein Klimaschutzvertrag (Carbon Contract for Difference – CCfD) ist ein Vertrag zwischen dem Staat und einem Unternehmen über die klimafreundliche Produktion eines Gutes. Er garantiert dem Unternehmen für einen Zeitraum von 15 Jahren eine Ausgleichszahlung, die es für die höheren Kosten der klimaneutralen Produktion entschädigt. Gleichzeitig sichert er das Unternehmen gegen Schwankungen des CO2-Preises und andere Risiken ab.
 

Klimaschutzverträge (siehe Infobox oben) sollten laut dem Beirat nur in eng begrenztem Umfang für den Aufbau von Pilotprojekten und den Einstieg in die klimaneutrale Produktion genutzt werden. Die Ausschreibungen sollten zudem wettbewerblich sein.
 
Funktionsweise eines Klimaschutzvertrages
Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken
Quelle: Wissenschaftlicher Beirat des BMWK
 

Was ist ein grüner Leitmarkt?

Ein grüner Leitmarkt ist ein staatlich geschaffener oder geförderter Markt für klimaneutral produzierte Grundstoffe, wie „grünen“ Stahl. Der Staat kann grüne Grundstoffe in seiner eigenen Beschaffung bevorzugt verwenden, oder er kann regulatorisch vorschreiben, dass die privaten Haushalte und Unternehmen in bestimmten Bereichen nur Produkte verwenden dürfen, die einen bestimmten Anteil grüner Grundstoffe beinhalten. Dadurch entstehen neue Märkte, die eine klimaneutrale Produktion über den Marktmechanismus in Gang setzen.
 

Der Beirat empfiehlt, dem Instrument der grünen Leitmärkte (siehe Infobox) den klaren Vorrang gegenüber Klimaschutzverträgen zu geben. Achim Wambach, Mitglied der Arbeitsgruppe zum Gutachten, erläuterte: „Grüne Leitmärkte fördern den Wettbewerb, neue Anbieter können in den Markt kommen, und über die Preiswirkung gibt es starke Anreize, klimafreundliche Technologien zu verbessern und kostengünstiger zu machen.“

Internationale Abstimmung nötig

Grüne Leitmärkte erforderten jedoch eine transparente und international anschlussfähige Definition und Zertifizierung „grüner“ Grundstoffe. Für „grünen Stahl“ gibt es bereits ein überzeugendes Konzept der Internationalen Energieagentur (IEA). Wenn die Zertifikate, mit denen die klimafreundliche Produktion nachgewiesen wird, zusätzlich handelbar gemacht werden, könne dies zu erheblichen Effizienzgewinnen führen und einen diskriminierungsfreien Marktzugang ausländischer Unternehmen ermöglichen.

Die Schaffung und Regulierung grüner Leitmärkte solle auf europäischer Ebene erfolgen und idealerweise in Abstimmung mit den wichtigsten Handelspartnern in einem Klimaclub koordiniert werden, empfahl der Wissenschaftliche Beirat.

Mittwoch, 8.02.2023, 15:46 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Berater - Beirat: Klimaneutrale Industrie nicht
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Beirat: Klimaneutrale Industrie nicht "überfördern"
Der Wissenschaftliche Beirat des BMWK empfiehlt eine Kombination grüner Leitmärkte mit Klimaschutzverträgen . So steht es im Gutachten zur Transformation zur klimaneutralen Industrie.
Die Bundesregierung plant die massive Förderung klimaneutraler Produktionsprozesse in der Grundstoffindustrie und setzt dabei auf zwei neue Instrumente: Klimaschutzverträge und grüne Leitmärkte. In seinem Gutachten vergleicht der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) deren Funktionsweise und zu erwartende Effizienz. Die 41 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass eine Kombination beider Instrumente die besten Ergebnisse bringen würde.

Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference – CCfD) können teuer werden und sollten daher nur in eng begrenztem Umfang genutzt werden, um in klimaneutrale Produktion einzusteigen.

Grüne Leitmärkte seien das bessere Instrument, weil sie mehr Wettbewerb ermöglichen und mit weit geringeren Informationsanforderungen an den Staat verbunden sind. „Sie sind technologieoffen und offen für den Marktzutritt neuer Unternehmen, und sie geben starke Anreize für die Weiterentwicklung klimafreundlicher Technologien“, so der Beirat. Allerdings können sie erst wirken, wenn es Marktteilnehmer gibt – was durch die CCfD ermöglicht werden soll.

Viele Investitionen in klimaschonende Technologien in den Grundstoffindustrien wie Stahl, Zement oder Ammoniak seien betriebswirtschaftlich noch nicht rentabel. Daher, so der Beirat, könne eine staatliche Förderung sinnvoll sein.

Das BMWK hatte im Dezember 2022 den Entwurf einer Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge (CCfD) vorgelegt, die Anfang 2023 verabschiedet werden soll. „Klimaschutzverträge können zu einer erheblichen Überförderung führen“, warnte der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Klaus Schmidt.
 
 

Was ist ein CCfD ?

Ein Klimaschutzvertrag (Carbon Contract for Difference – CCfD) ist ein Vertrag zwischen dem Staat und einem Unternehmen über die klimafreundliche Produktion eines Gutes. Er garantiert dem Unternehmen für einen Zeitraum von 15 Jahren eine Ausgleichszahlung, die es für die höheren Kosten der klimaneutralen Produktion entschädigt. Gleichzeitig sichert er das Unternehmen gegen Schwankungen des CO2-Preises und andere Risiken ab.
 

Klimaschutzverträge (siehe Infobox oben) sollten laut dem Beirat nur in eng begrenztem Umfang für den Aufbau von Pilotprojekten und den Einstieg in die klimaneutrale Produktion genutzt werden. Die Ausschreibungen sollten zudem wettbewerblich sein.
 
Funktionsweise eines Klimaschutzvertrages
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Quelle: Wissenschaftlicher Beirat des BMWK
 

Was ist ein grüner Leitmarkt?

Ein grüner Leitmarkt ist ein staatlich geschaffener oder geförderter Markt für klimaneutral produzierte Grundstoffe, wie „grünen“ Stahl. Der Staat kann grüne Grundstoffe in seiner eigenen Beschaffung bevorzugt verwenden, oder er kann regulatorisch vorschreiben, dass die privaten Haushalte und Unternehmen in bestimmten Bereichen nur Produkte verwenden dürfen, die einen bestimmten Anteil grüner Grundstoffe beinhalten. Dadurch entstehen neue Märkte, die eine klimaneutrale Produktion über den Marktmechanismus in Gang setzen.
 

Der Beirat empfiehlt, dem Instrument der grünen Leitmärkte (siehe Infobox) den klaren Vorrang gegenüber Klimaschutzverträgen zu geben. Achim Wambach, Mitglied der Arbeitsgruppe zum Gutachten, erläuterte: „Grüne Leitmärkte fördern den Wettbewerb, neue Anbieter können in den Markt kommen, und über die Preiswirkung gibt es starke Anreize, klimafreundliche Technologien zu verbessern und kostengünstiger zu machen.“

Internationale Abstimmung nötig

Grüne Leitmärkte erforderten jedoch eine transparente und international anschlussfähige Definition und Zertifizierung „grüner“ Grundstoffe. Für „grünen Stahl“ gibt es bereits ein überzeugendes Konzept der Internationalen Energieagentur (IEA). Wenn die Zertifikate, mit denen die klimafreundliche Produktion nachgewiesen wird, zusätzlich handelbar gemacht werden, könne dies zu erheblichen Effizienzgewinnen führen und einen diskriminierungsfreien Marktzugang ausländischer Unternehmen ermöglichen.

Die Schaffung und Regulierung grüner Leitmärkte solle auf europäischer Ebene erfolgen und idealerweise in Abstimmung mit den wichtigsten Handelspartnern in einem Klimaclub koordiniert werden, empfahl der Wissenschaftliche Beirat.

Mittwoch, 8.02.2023, 15:46 Uhr
Susanne Harmsen

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