Wenn demnächst die Emissionsberechtigungen für die zweite Handelsperiode verteilt werden, trifft es Industriekraftwerke knüppeldick: Das Zuteilungsgesetz ordnet sie dem strengem Zuteilungsregime für die Energiewirtschaft zu und gibt nur spärlich Emissionsberechtigungen aus - auch wenn der erzeugte Strom der Eigenversorgung dient und nicht zum Profit machen taugt. Powernews.org fragte die Experten, wie gerecht sie diese Behandlung finden.
In der zweiten Runde des europäischen Emissionshandels wird das neue Zuteilungsgesetz (ZuG 2012) den deutschen Energiesektor sehr viel stärker an die Kandare nehmen als Industrieanlagen. Industriekraftwerke - sie erzeugen Strom und Wärme zur Versorgung eigener Produktionsanlagen - stehen gleichsam mittendrin, werden vom Gesetz aber den Energieversorgern gleich gestell
Montag, 24.09.2007, 14:33 Uhr
Heidrun Rothweiler
© 2024 Energie & Management GmbH