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Energie & Management > Wasserstoff - Behörde legt Gebühren für Wasserstoff-Kernnetz fest
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

Behörde legt Gebühren für Wasserstoff-Kernnetz fest

Der Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes durch private Investoren soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden - so will es eine Festlegung der Großen Beschlusskammer.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juni den regulatorischen Rahmen für den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland in der Festlegung „Wanda“ festgelegt: „Netzbetreiber und Investoren haben nun einen zuverlässigen Ordnungsrahmen, der ihnen die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglicht“, erklärte BnetzA-Präsident Klaus Müller in Bonn: „Zugleich können die Kunden sich darauf verlassen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt geben wird. Der Ball für den Start der Wasserstoff-Wirtschaft liegt nun bei den Netzbetreibern.“

Die neue Festlegung „Wanda“ macht Vorgaben für die Berechnung eines „marktfähigen Entgeltes“ für den Wasserstoff-Hochlauf. Es wird von 2025 an an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes (WKN) erhoben und soll bis 2055 „möglichst“ konstant bleiben. Nach einem erfolgreichen Hochlauf und dem Markteintritt von genügend Kunden sollen die Erlöse eine anfängliche Kostenunterdeckung ausgleichen. Die bis dahin entstehende Finanzierungslücke bei den Netzbetreibern wird durch eine staatlich gesicherte Förderung zwischenfinanziert. Die BNetzA überprüft die Höhe des Entgelts alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz werde in Deutschland eine neue, klimafreundliche Infrastruktur geschaffen, heißt es zur Begründung in einer Mitteilung der Behörde. Sie sei von großer Bedeutung und mit hohen Kosten verbunden. Der Aufbau solle grundsätzlich privatwirtschaftlich erfolgen und vollständig über die Netzentgelte finanziert werden.

In den ersten Jahren werde eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet, langfristig gehe die BNetzA jedoch von einer großen Anzahl an Netzkunden aus. Das Netzentgelt werde zunächst nicht kostendeckend sein, um „zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoff-Hochlauf behindern“. Durch die zeitliche Verschiebung müssen spätere Netzkunden die Aufbaukosten mittragen.

Der Fördermechanismus zur Zwischenfinanzierung müsse vom Gesetzgeber eingerichtet werden, so Klaus Müller. Die BNetzA habe die Aufgabe, die Regeln für die Festsetzung des Netzentgelts zu bestimmen. Das Amortisationssystem sei bei der vorausgegangenen Konsultation auf breite Zustimmung im Markt gestoßen. Der intertemporale Ansatz werde von potenziellen Netzbetreibern ebenso mitgetragen wie von den Händler- und Verbraucherverbänden.

Premiere für Große Beschlusskammer

Es handelt sich um die erste Festlegung der neuen Großen Beschlusskammer Energie, die auf Veranlassung der EU eingerichtet worden ist. Sie übernimmt Zuständigkeiten, die bisher von der Bundesregierung wahrgenommen wurden.
Der Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des WKN wird Mitte des Jahres in Bonn erwartet. Alle künftigen Betreiber müssten ihre Kostendaten bis 30. Juni 2024 bei der BNetzA einreichen.

Donnerstag, 6.06.2024, 16:44 Uhr
Tom Weingärtner
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Wasserstoff
Behörde legt Gebühren für Wasserstoff-Kernnetz fest
Der Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes durch private Investoren soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden - so will es eine Festlegung der Großen Beschlusskammer.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juni den regulatorischen Rahmen für den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland in der Festlegung „Wanda“ festgelegt: „Netzbetreiber und Investoren haben nun einen zuverlässigen Ordnungsrahmen, der ihnen die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglicht“, erklärte BnetzA-Präsident Klaus Müller in Bonn: „Zugleich können die Kunden sich darauf verlassen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt geben wird. Der Ball für den Start der Wasserstoff-Wirtschaft liegt nun bei den Netzbetreibern.“

Die neue Festlegung „Wanda“ macht Vorgaben für die Berechnung eines „marktfähigen Entgeltes“ für den Wasserstoff-Hochlauf. Es wird von 2025 an an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes (WKN) erhoben und soll bis 2055 „möglichst“ konstant bleiben. Nach einem erfolgreichen Hochlauf und dem Markteintritt von genügend Kunden sollen die Erlöse eine anfängliche Kostenunterdeckung ausgleichen. Die bis dahin entstehende Finanzierungslücke bei den Netzbetreibern wird durch eine staatlich gesicherte Förderung zwischenfinanziert. Die BNetzA überprüft die Höhe des Entgelts alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz werde in Deutschland eine neue, klimafreundliche Infrastruktur geschaffen, heißt es zur Begründung in einer Mitteilung der Behörde. Sie sei von großer Bedeutung und mit hohen Kosten verbunden. Der Aufbau solle grundsätzlich privatwirtschaftlich erfolgen und vollständig über die Netzentgelte finanziert werden.

In den ersten Jahren werde eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet, langfristig gehe die BNetzA jedoch von einer großen Anzahl an Netzkunden aus. Das Netzentgelt werde zunächst nicht kostendeckend sein, um „zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoff-Hochlauf behindern“. Durch die zeitliche Verschiebung müssen spätere Netzkunden die Aufbaukosten mittragen.

Der Fördermechanismus zur Zwischenfinanzierung müsse vom Gesetzgeber eingerichtet werden, so Klaus Müller. Die BNetzA habe die Aufgabe, die Regeln für die Festsetzung des Netzentgelts zu bestimmen. Das Amortisationssystem sei bei der vorausgegangenen Konsultation auf breite Zustimmung im Markt gestoßen. Der intertemporale Ansatz werde von potenziellen Netzbetreibern ebenso mitgetragen wie von den Händler- und Verbraucherverbänden.

Premiere für Große Beschlusskammer

Es handelt sich um die erste Festlegung der neuen Großen Beschlusskammer Energie, die auf Veranlassung der EU eingerichtet worden ist. Sie übernimmt Zuständigkeiten, die bisher von der Bundesregierung wahrgenommen wurden.
Der Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des WKN wird Mitte des Jahres in Bonn erwartet. Alle künftigen Betreiber müssten ihre Kostendaten bis 30. Juni 2024 bei der BNetzA einreichen.

Donnerstag, 6.06.2024, 16:44 Uhr
Tom Weingärtner

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