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Kommunale Unternehmen können sich den Namen "Stadtwerke" mit einer Ortsangabe eintragen lassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Begriff „Stadtwerke“ in Verbindung mit einer Ortsangabe als Marke eintragungsfähig sei. Darauf weist die Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton hin. Als Stadtwerk gilt dabei ein Unternehmen, an dem eine Kommune eine Mehrheitsbeteilung hält. Aber auch wenn die Kommune nur eine Minderheitsbeteilung hat, kann sie sich den Namen "Stadt
Dienstag, 14.03.2017, 16:48 Uhr
Stefan Sagmeister
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