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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 26. Februar dieses Jahres bei einem Energieversorgungssystem für ein Wohngebiet dessen Status als Kundenanlage anerkannt.
Mit dem Düsseldorfer Urteil konnte sich eine Bürgerenergiegesellschaft, die von der überregionalen Kanzlei Rödl & Partner vertreten wurde, mit ihrer Rechtsauffassung gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur durchsetzen. Die Kundenanlage, die aus der Kombination eines Blockheizkraftwerkes und einer geplanten Photovoltaikanlage besteht, kann rund 200 Kunden versorgen. „Mit
Donnerstag, 12.03.2020, 08:34 Uhr
Armin Müller
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