28 Heizkraftwerke mit einer Gesamtleistung von knapp 1 900 MW wollen Stadtwerke im Rahmen der Förderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ertüchtigen oder als Ersatz von Altanlagen neu errichten, ergab eine Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Nach Auswertungen des Öko-Instituts werden durch die effektivere Stromerzeugung jährlich etwa 3,6 Mio. t an CO2-Emissionen vermieden.
Die beschleunigte Modernisierung von KWK-Anlagen, die vor dem 1. Januar 1990 in Betrieb genommen wurden, ist – neben dem befristeten Schutz bestehender KWK-Kraftwerke und dem Neubau neuer kleinen Aggregate bis 2 MW elektrischer Leistung – der Zweck des seit dem 1. April 2002 gültigen KWK-Gesetzes. Insgesamt verfolgt das Gesetz das Ziel, im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutz
Dienstag, 30.09.2003, 17:02 Uhr
Jan Mühlstein
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