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Energie & Management > Politik - BEE kritisiert Ausschreibungsdesign scharf
Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch
Politik

BEE kritisiert Ausschreibungsdesign scharf

Wenn bei Windausschreibungen eine deutliche Unterzeichnung absehbar ist, kann die Bundesnetzagentur das Volumen kürzen. Diese Regelung im neuen EEG kritisiert der BEE als „absurd“.
Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) enthält das im Dezember beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weitreichende Änderungen des Ausschreibungsdesigns zum Nachteil einzelner Erneuerbarer-Technologien. Damit werde der notwendige Ausbau der Erneuerbaren entscheidend gefährdet, kritisiert der BEE.

„Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden. Vor allem die Windenergie ist davon betroffen, dass außer dem gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad auch noch eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt wird“, so die BEE-Präsidentin Simone Peter. So werde Wettbewerb ins Absurde geführt. Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG räche sich nun.

Auch für die Bioenergie gebe es eine Neuregelung, bei der bei einer Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge pauschal nur 80 % der Neuanlagen und 80 % der Bestandsanlagen einen Zuschlag erhalten. „Mit dem Wegfall der Ausschreibungsvolumina, die erst drei bis vier Jahre später wieder ausgeschrieben werden dürfen, verfallen die dringend benötigen Mengen faktisch“, betonte Peter.

Weiterhin sei im PV-Bereich die Wahlmöglichkeit, ab 300 kW Leistung an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 % des Stroms zu erhalten, eine künstliche Marktbremse. „Wenn die Projektierer in Zukunft an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen müssen, um für mehr als 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie zu erhalten, wird ein Großteil der ungenutzten Gewerbedächer weiterhin nicht erschlossen werden“, so Peter.

Insgesamt sei das EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter „verschlimmbessert“ worden. Mit dem verabschiedeten Gesetzestext komme erneut der Unwille der Regierung zum Ausdruck, die erneuerbaren Energien als zentrale Säule des Klimaschutzes anzuerkennen. „Es läuft also auf eine weitere Novelle nach einem Regierungswechsel Ende des Jahres hinaus“, so Peter abschließend.
 

Montag, 11.01.2021, 15:55 Uhr
Peter Koller
Energie & Management > Politik - BEE kritisiert Ausschreibungsdesign scharf
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BEE kritisiert Ausschreibungsdesign scharf
Wenn bei Windausschreibungen eine deutliche Unterzeichnung absehbar ist, kann die Bundesnetzagentur das Volumen kürzen. Diese Regelung im neuen EEG kritisiert der BEE als „absurd“.
Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) enthält das im Dezember beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weitreichende Änderungen des Ausschreibungsdesigns zum Nachteil einzelner Erneuerbarer-Technologien. Damit werde der notwendige Ausbau der Erneuerbaren entscheidend gefährdet, kritisiert der BEE.

„Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden. Vor allem die Windenergie ist davon betroffen, dass außer dem gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad auch noch eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt wird“, so die BEE-Präsidentin Simone Peter. So werde Wettbewerb ins Absurde geführt. Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG räche sich nun.

Auch für die Bioenergie gebe es eine Neuregelung, bei der bei einer Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge pauschal nur 80 % der Neuanlagen und 80 % der Bestandsanlagen einen Zuschlag erhalten. „Mit dem Wegfall der Ausschreibungsvolumina, die erst drei bis vier Jahre später wieder ausgeschrieben werden dürfen, verfallen die dringend benötigen Mengen faktisch“, betonte Peter.

Weiterhin sei im PV-Bereich die Wahlmöglichkeit, ab 300 kW Leistung an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 % des Stroms zu erhalten, eine künstliche Marktbremse. „Wenn die Projektierer in Zukunft an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen müssen, um für mehr als 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie zu erhalten, wird ein Großteil der ungenutzten Gewerbedächer weiterhin nicht erschlossen werden“, so Peter.

Insgesamt sei das EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter „verschlimmbessert“ worden. Mit dem verabschiedeten Gesetzestext komme erneut der Unwille der Regierung zum Ausdruck, die erneuerbaren Energien als zentrale Säule des Klimaschutzes anzuerkennen. „Es läuft also auf eine weitere Novelle nach einem Regierungswechsel Ende des Jahres hinaus“, so Peter abschließend.
 

Montag, 11.01.2021, 15:55 Uhr
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