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Energie & Management > Kohlekraftwerke - Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln erneut unwirksam
Bild: Photocase.com, Markus Imorde
Kohlekraftwerke

Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln erneut unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht sieht den aktuellen Bebauungsplan für die Uniper-Anlage in Datteln als nicht rechtskonform an.
Der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 des Energiekonzerns Uniper ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster am 26. August entschieden. „Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genügt nicht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Das Urteil des OVG zum Bebauungsplan ist laut der Mitteilung des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Das OVG lässt zwar keine Revision gegen seine Entscheidung zu, allerdings ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen möglich. Gegen den Bebauungsplan des erst 2020 ans Netz gegangene Steinkohlekraftwerks nördlich von Dortmund hatten die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltorganisation BUND sowie vier Privatpersonen geklagt.

Abgeschaltet werden muss das Kraftwerk damit aktuell nicht. Die Grundlage für den Weiterbetrieb ist eine Genehmigung aus dem Jahr 2017. Allerdings laufen auch gegen diese Genehmigung Klageverfahren vor dem OVG. Welche Folge das Urteil zum Bebauungsplan für die Genehmigung hat, will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Baubeginn war bereits 2007

Mit dem Urteil des OVG geht die rechtliche Auseinandersetzung um den 1.100-MW-Block in Datteln in eine neue Runde. Mit dem Bau des Kraftwerks hatte noch der Eon-Konzern im Jahr 2007 begonnen. Betreiber der Anlage ist heute der Uniper-Konzern in Düsseldorf, der nach der Abtrennung von Eon vom finnischen Energieunternehmen Fortum übernommen wurde. Vorgesehen war, dass im Jahr 2011 die Anlage ans Netz gehen sollte.

2009 hatte das OVG den Bebauungsplan allerdings wegen fehlerhaften Abständen einkassiert. Die Verwaltungsrichter urteilten damals, dass der Plan nicht mit dem Landesentwicklungsplan in NRW übereinstimme. Die Folge war, dass die Arbeiten an der Baustelle in Datteln jahrelang stillstanden.

Die rot-grüne Landesregierung und die Stadt Datteln passten daraufhin ihre Planungen an, damit der Standort weiter bebaut werden konnte. Schließlich im Mai 2020 ging die Steinkohleanlage in Betrieb. Probleme beim Bau und fehlerhafte Schweißnähte im Kessel verzögerten die Fertigstellung zudem. Datteln 4 ist das letzte in Deutschland ans Netz gegangene Kohlekraftwerk. Es soll bis 2038 in Betrieb bleiben, das Jahr, in dem Deutschland per Gesetz die Stromerzeugung mit Kohle beenden will.

BUND fordert Entzug der Betriebserlaubnis

Umweltverbände kritisierten von Anfang an den Bau und Betrieb des Kohlekraftwerks. Sie halten die Anlage angesichts des hohen CO2-Ausstoßes für nicht zeitgemäß. Uniper hat für den Stromabsatz unter anderem langfristige Verträge mit RWE und der Deutschen Bahn abgeschlossen. Außerdem versorgt das Kraftwerk in der Umgebung von Datteln bis zu 100.000 Haushalte mit Fernwärme.

Der BUND als ein Kläger gegen den Bebauungsplan regiert „mit großer Genugtuung“ auf das Urteil aus Münster. Die Umweltorganisation geht zudem davon aus, dass das Urteil Rechtskraft erlangen werde, heißt es in einer BUND-Mitteilung. Das OVG habe bereits 2012 entschieden, dass eine Betriebsgenehmigung ohne Bebauungsplan rechtswidrig sei. „Damit ist die Bezirksregierung Münster jetzt gefordert, dem Kraftwerk die Betriebserlaubnis von Amts wegen zu entziehen.“
 
Das rechtliche Tauziehen um das Kohlekraftwerk Datteln geht weiter.
Quelle: Uniper

Donnerstag, 26.08.2021, 16:56 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Kohlekraftwerke - Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln erneut unwirksam
Bild: Photocase.com, Markus Imorde
Kohlekraftwerke
Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln erneut unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht sieht den aktuellen Bebauungsplan für die Uniper-Anlage in Datteln als nicht rechtskonform an.
Der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 des Energiekonzerns Uniper ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster am 26. August entschieden. „Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genügt nicht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Das Urteil des OVG zum Bebauungsplan ist laut der Mitteilung des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Das OVG lässt zwar keine Revision gegen seine Entscheidung zu, allerdings ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen möglich. Gegen den Bebauungsplan des erst 2020 ans Netz gegangene Steinkohlekraftwerks nördlich von Dortmund hatten die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltorganisation BUND sowie vier Privatpersonen geklagt.

Abgeschaltet werden muss das Kraftwerk damit aktuell nicht. Die Grundlage für den Weiterbetrieb ist eine Genehmigung aus dem Jahr 2017. Allerdings laufen auch gegen diese Genehmigung Klageverfahren vor dem OVG. Welche Folge das Urteil zum Bebauungsplan für die Genehmigung hat, will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Baubeginn war bereits 2007

Mit dem Urteil des OVG geht die rechtliche Auseinandersetzung um den 1.100-MW-Block in Datteln in eine neue Runde. Mit dem Bau des Kraftwerks hatte noch der Eon-Konzern im Jahr 2007 begonnen. Betreiber der Anlage ist heute der Uniper-Konzern in Düsseldorf, der nach der Abtrennung von Eon vom finnischen Energieunternehmen Fortum übernommen wurde. Vorgesehen war, dass im Jahr 2011 die Anlage ans Netz gehen sollte.

2009 hatte das OVG den Bebauungsplan allerdings wegen fehlerhaften Abständen einkassiert. Die Verwaltungsrichter urteilten damals, dass der Plan nicht mit dem Landesentwicklungsplan in NRW übereinstimme. Die Folge war, dass die Arbeiten an der Baustelle in Datteln jahrelang stillstanden.

Die rot-grüne Landesregierung und die Stadt Datteln passten daraufhin ihre Planungen an, damit der Standort weiter bebaut werden konnte. Schließlich im Mai 2020 ging die Steinkohleanlage in Betrieb. Probleme beim Bau und fehlerhafte Schweißnähte im Kessel verzögerten die Fertigstellung zudem. Datteln 4 ist das letzte in Deutschland ans Netz gegangene Kohlekraftwerk. Es soll bis 2038 in Betrieb bleiben, das Jahr, in dem Deutschland per Gesetz die Stromerzeugung mit Kohle beenden will.

BUND fordert Entzug der Betriebserlaubnis

Umweltverbände kritisierten von Anfang an den Bau und Betrieb des Kohlekraftwerks. Sie halten die Anlage angesichts des hohen CO2-Ausstoßes für nicht zeitgemäß. Uniper hat für den Stromabsatz unter anderem langfristige Verträge mit RWE und der Deutschen Bahn abgeschlossen. Außerdem versorgt das Kraftwerk in der Umgebung von Datteln bis zu 100.000 Haushalte mit Fernwärme.

Der BUND als ein Kläger gegen den Bebauungsplan regiert „mit großer Genugtuung“ auf das Urteil aus Münster. Die Umweltorganisation geht zudem davon aus, dass das Urteil Rechtskraft erlangen werde, heißt es in einer BUND-Mitteilung. Das OVG habe bereits 2012 entschieden, dass eine Betriebsgenehmigung ohne Bebauungsplan rechtswidrig sei. „Damit ist die Bezirksregierung Münster jetzt gefordert, dem Kraftwerk die Betriebserlaubnis von Amts wegen zu entziehen.“
 
Das rechtliche Tauziehen um das Kohlekraftwerk Datteln geht weiter.
Quelle: Uniper

Donnerstag, 26.08.2021, 16:56 Uhr
Stefan Sagmeister

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